Erstellt am 15.11.2007 um 11:33 Uhr von Werner
Hallo Kiku
Wenn er einstellen und entlassen darf, wovon man eigentlich ausgehen muß.
Nein dann darf er nicht!
Erstellt am 15.11.2007 um 13:00 Uhr von webun
Hallo Kiku,
nein, dass darf erganz sicher nicht. Wenn jetzt Betriebsratswahlen wären, dürfte er nicht einmal mitwählen, geschweige denn gewählt werden, weil er als Personalchef eindeutig leitender Angestellter ist. Zum Wahlrecht: § 5, 2-4 BetrVG, § 7 BetrVG und § 2 Abs. § der Wahlordnung.
Daraus abgeleitet darf er nicht einmal Mitglied im Betriebsrat sein.
Erstellt am 15.11.2007 um 16:46 Uhr von waschbär
kiku,
Darf ein Rotkäpchen gleichzeitig der Böse Wolf sein ?
Erstellt am 15.11.2007 um 17:55 Uhr von waschbär
Midnightlady ,
Jeep, Waschbären *Ja* Aber nur bei Ladys .-)
Erstellt am 15.11.2007 um 20:56 Uhr von waschbär
Darf der Ost-erhase auch ein West-hase sein ??? Oder muss er nicht viel mehr ein Eurasierhase sein ? Oder besser ein Globalhase ? Oder Klimahase ?
Erstellt am 16.11.2007 um 07:54 Uhr von Kiku
Hallo Waschbär,
Schön, das du dich amüsierst.
Es ist leider bei uns so, dass der Betriebsratsvorsitzende zum Personalchef aufgestiegen ist. Deshalb wollte ich von Außenstehenden ein paar Zeilen „schwarz auf weiß“ bekommen.
Danke hierfür an Werner und webun.
Erstellt am 16.11.2007 um 12:50 Uhr von Immie
@Kiku
Wird das BRM erst wärend seiner Amtszeit zum leit. Angestellten, führt dies von Gesetzes wegen zum Amtsverlust.
§24 BetrVG
Erstellt am 17.11.2007 um 01:49 Uhr von Urmel
@immi
endlich mal 'ne konstruktive antwort...
Erstellt am 19.11.2007 um 08:44 Uhr von waschbär
Urmel,
Niemals im Glashaus mit Steinen Werfen ....
Erstellt am 19.11.2007 um 08:46 Uhr von waschbär
Kiku,
dann solltest du lernen ie fakten auch so darzustellen wie sie sind !
zuerst schriebtst so das er schon Chefe war ! Was ja gar nicht geht ! Dann stelltst du den sachverhalt richtig und schriebst er wurde es erst in der Amtszeit was ja möglich ist aber dazu führt das er aus dem BRV muss !