Erstellt am 14.11.2007 um 14:00 Uhr von Saluk
Ja.
BetrVG §26 (1) Der BR wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Wenn dich das Gremium wählt, dann bist du Vorsitzender.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 14.11.2007 um 17:47 Uhr von Bonita