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Neueinstellung vs Stundenerhöhung TZ Kräfte - unternehmensweit?

K
Kronos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, mal eine Frage:

Bevor Neueinstellungen erfolgen, müssen ja Anträge von Teilzeitkräften auf Stundenerhöhungen bevorzugt behandel werden. Meine Frage wäre hierzu: Gilt dies nur den jeweiligen Standort, oder muss dies Unternehmensweit geschehen? Wer kennt sichd a aus?

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Community-Antworten (1)

W
Werner

14.11.2007 um 10:35 Uhr

Hallo Kronos, §7 Abs.2 TtBfG Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder "Unternehmen" besetzt werden sollen.

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