Wie sollte der stellvertrender Betriebsratsvorsitzender sich als Führungskraft gegenüber des 1.Vorsitzenden verhalten bei Beschwerden, Fragen ,etc.

Hat er die selbe Wirkung(Macht), wie der 1.Vorsitzender.Oder hat er nur eine
Mitteilungspflicht gegenüber dem 1 Vorsitzenden (Art, Protokollführer)

AN- 20 Personen & ca. 10 Leiharbeiter