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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellvertrtender Betriebsrat

N
nebulak
Jan 2018 bearbeitet

Wie sollte der stellvertrender Betriebsratsvorsitzender sich als Führungskraft gegenüber des 1.Vorsitzenden verhalten bei Beschwerden, Fragen ,etc.

Hat er die selbe Wirkung(Macht), wie der 1.Vorsitzender.Oder hat er nur eine Mitteilungspflicht gegenüber dem 1 Vorsitzenden (Art, Protokollführer)

AN- 20 Personen & ca. 10 Leiharbeiter

5.90804

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

13.11.2007 um 21:23 Uhr

Macht? Hallo??? der vorsitzende hat keine Macht. Er gibt lediglich die Meinung des Gremiums weiter und empfängt Schreiben der GL - in seiner Abwesenheit macht das der Stelli!

C
carrie

13.11.2007 um 21:36 Uhr

Er ist nur das Sprachrohr des BR, mehr nicht!

P
pirat

13.11.2007 um 21:43 Uhr

@Nebulak, was ein BRV und sein Stelli darf entscheidet das BR Gemium. Das sind ihre Befugnisse. Nicht mehr und nicht weniger. Obwohl viele das gerne vergessen.

M
Mona-Lisa

13.11.2007 um 21:45 Uhr

@Nebulak, genau diese Aussagen von Don Johnson, carrie und schlussendlich auch pirat findest du im § 26, BetrVG, III "Stellung des Vorsitzenden" wieder. Ganz prima wäre dann noch ein BetrVG mit Kommentar. Halt das mal dem Vorsitzenden samt Stellvertreter unter die Nase, bevor sich die beiden zu Betriebsratsfürsten entwickeln...... :-))

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