Hallo zusammen,
wenn unser Unternehmen Leiharbeiter einsetzt, fordern wir vom Manager an, Stundenzetteln vom Leiharbeiter zu erhalten, nachdem sie den Auftrag abgeschlossen haben.
Wir bekommen das nicht, sie weigern sich, es zu übergeben.
Der Grund ist, dass die Person nie länger als 2 Wochen am Stück für uns arbeitet. Unsere Rechte als Betriebsrat haben noch nicht begonnen / eingetretten.
Was ist ein gutes Argument dagegen?
Wie kann ich sie dazu bringen, mir diese Informationen zu geben?
Die Personalabteilung ist fast an dem Punkt angelangt, an dem sie mich beschuldigt, mehr Betriebsräte arbeiten zu erzogen, damit ich meine eigentliche Arbeit vermeiden kann.

nachtrag:

Die HR dame hat uns folgendes geschrieben:
Leiharbeitnehmer sind auch während der Zeit ihres Arbeitseinsatzes immer Beschäftigte des Verleihbetriebs bzw. der Zeitarbeitsfirma (§ 14 Abs. 1 AÜG). Mit dem entleihenden Unternehmen kommt kein Arbeitsvertrag zustande. Daraus folgt, dass für den Leiharbeitnehmer der Betriebsrat des Verleihbetriebs zuständig ist. Dieser muss nach § 80 BetrVG dafür sorgen, dass die Gesetze zum Schutz der Leiharbeitnehmer und vor allem auch die Gleichstellungsgrundsätze zu Gunsten derselben eingehalten werden. Das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung obliegt ebenfalls dem Betriebsrat des Verleihbetriebs. Allerdings dürfen Leiharbeitnehmer den Betriebsrat des entleihenden Unternehmens mitwählen, wenn sie länger 3 Monate im Betrieb sind.

Wie gesagt, der herr war 2 wochen bei uns.