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Zeitarbeitern / Leiharbeiter

M
mitleidenschaft
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, meine Firma beschäftigt selten Zeitarbeiter. Wenn sie dies tun, schreiben sie alle Informationen in eine Google-Datei, auf die wir Zugriff haben. Gleichzeitig erhalten wir eine anhörung von der Personalabteilung. Manchmal bekommen wir die anhörung nicht. Der Manager entschuldigt sich dafür, dass er den genauen Namen der Person hatte. sie listen immer noch alles auf, was sie in der Google-Tabelle kennen (ort, tagen, tätigekeit, etc).

Können wir sie vor Gericht bringen und unsere Rechte geltend machen?

Ihre Verteidigung ist, dass wir nur über den Zeitarbeiter Bescheid wussten, weil wir uns das Google Sheet angesehen haben.

Wie stehen unsere Chancen vor Gericht?

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

12.06.2019 um 11:07 Uhr

Im Prinzip stehen eure Chancen gut. Ihr müsst halt mit der Anwendung von § 101 BetrVG drohen (und ggf. auch anwenden). Ehe es aber zum Gerichtstermin kommt, ist der Leih-AN aber nicht mehr da und der Schritt läuft ins leere.

Wenn der Chef den BR aber häufig übergeht, kommt § 23 Abs.3 BetrVG in Betracht.

Beratet euch mal mit einem Fachanwalt.

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