GBR Sitzung/Einladung
Hallo Mitstreiter,
Kann man zu einer GBR-Sitzung jemanden einladen der Ersatzmitglied im GBR, Betreibsratsvorsitzender und Mitglied im WA ist. ALLES im selben Unternehmen. Wir wollen Ihn einladen um Ihn als Berater hinzu zuziehen. Bitte Hilfe
Community-Antworten (2)
13.11.2007 um 15:50 Uhr
@Klinik Warum denn nicht? Als sachverständigen Kollegen (im internen Verhältnis) und nach § 37 Abs. 2 BetrVG (im externen Verhältnis).
13.11.2007 um 15:54 Uhr
Weil sich unser GBR Vorsitzende gern einen Paragraphen hätte dazu, um diese Einladung zur Sitzung zu rechtfertigen. Wir befinden uns im Moment in einer Umbruchsphase, wollen neue Strategien gegeüber dem AG besprechern und auch durchziehen.
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