W.A.F. LogoSeminare

Zufallsgenerator für Ausgangskontrollen zum Arbeitsende

B
Biker35
Jan 2018 bearbeitet

Muss ein Zufallsgenerator, mit dem Ausgangskontrollen durchgeführt werden sollen, TÜV-geprüft und/oder verplombt sein?

6.61802

Community-Antworten (2)

S
Saluk

13.11.2007 um 12:37 Uhr

Er muss auch nicht grün sein.

Im Klartext: Ihr habt Mitspracherecht bei solchen Regelungen, dass z.B. Ausgangskontrollen durchgeführt werden und wie diese ausgelöst werden. Im Rahmen dieser Rechte müsst ihr euch auch überlegen, wie ihr das kontrollieren könnt und worauf ihr euch verlassen wollt. Wenn ihr mit dem AG abmacht, dass TÜV oder Plombe Pflicht ist, dann ist es Pflicht. Wenn nicht, dann nicht.

Prinzipiell kann auch ein Excel-Programm mit der Funktion Zufallszahl() der Auslöser sein, wenn ihr dem zustimmt.

Viele Grüße, Saluk

K
Kölner

13.11.2007 um 15:10 Uhr

@Biker35 Demnach interessiert eigentlich nicht die ANZAHL der Ausgangskontrollen sondern eher die Ausgangskontrolle AN SICH!

Ihre Antwort