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Ab wann genau ist der Betriebsrat im Amt???

S
Saftpresse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Ab wann ist ein neu gewählter Betriebsrat im Amt?

Am Tag der Wahl oder am Tag der konstituierenden Sitzung.

Eim Mitarbeiter wurde heute fristlos ohne Angabe von Grund gekündigt. Der Betriebsrat wurde am letzten Freitag gewählt und hat die fristlose Kündigung nicht zur Anhörung bekommen. Desweiteren wurde der Grund nicht angegeben. In der Kündigung steht drinnen das dieser nachgereicht wird.

Ich meine das die Kündigung unwirksam ist. Hättet Ihr vielleicht einen entsprechenden § für mich das der BR seit der Wahl im Amt ist.

Danke & Gruß

5.77003

Community-Antworten (3)

FJ
Franz Josef

12.11.2007 um 21:07 Uhr

Hallo Saftpresse, die Amtszeit beginnt mit der bekanntgabe des Wahlkergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Siehe §21 BetrVG

Gruß Franz Josef

D
DonJohnson

12.11.2007 um 21:48 Uhr

Jepp, stimmt alles so und von Neuwahl hast du nciht gesprochen!

P
Peanuts

13.11.2007 um 09:14 Uhr

Es kommt nicht nur auf den Beginn der Amtszeit an!

Ein BR ist erst dann handlungsfähig, wenn er sich konstituiert hat, d.h. wenn BRV und stellvertr. BRV gewählt wurden!

Da eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Grundes ausgesprochen werden kann, wird durch einen Richter geprüft werden, ob es Eurem AG im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit zumutbar und möglich gewesen wäre, die Konstituierung abzuwarten. Auch wird ein Richter im Kündigungsschutzprozess prüfen, ob nicht eine ordentliche Kündigung das Mittel der Wahl gewesen wäre.

Einen Kündigungsgrund muss der AG im Kündigungsschreiben nicht mitteilen!

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