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Abberufung Sicherheitsbeauftragte

R
rtjum
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich kann dazu nichts eindeutiges finden. Der AG will einen Sicherheitsbeauftragten abberufen, müssen wir als BR da zustimmen oder muss er nur mit uns beraten? Irgendwie werd ich aus dem ganzen Gegoogle nicht so wirklich schlau. und im SGB7, §22 steht nur was über die Bestellung und da steht "Mitwirkung"

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Community-Antworten (1)

C
Cyber99

11.06.2019 um 11:15 Uhr

Im Fitting §89 RN34 wird das Thema so interpretiert, dass es sich bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten nicht um eine Mitbestimmungsrecht aber um mehr als eine bloße Anhörung handelt. Der AG hat die beabsichtigte Bestellung von Sicherheitsbeauftragten mit dem Ziel einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit dem BR zu beraten. Leider finde ich im Fitting nichts zur Abberufung. Pulte/Brauer "Beteiligungsrechte des Betriebsrats außerhalb der Betriebsverfassung" bejaht aber die Beteiligung des BR auch bei der Abberufung.

https://books.google.de/books?id=HOaRDwAAQBAJ&pg=PA29&lpg=PA29&dq=fitting+bestellung+sicherheitsbeauftragter&source=bl&ots=dedYt9lIfc&sig=ACfU3U1wc8xBZsgZcobTYcSLnF0HAzWq_Q&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjqhozl7ODiAhUqwqYKHV8XCswQ6AEwCXoECAkQAQ#v=onepage&q=fitting%20bestellung%20sicherheitsbeauftragter&f=false

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