Erstellt am 11.06.2019 um 09:15 Uhr von Cyber99
Im Fitting §89 RN34 wird das Thema so interpretiert, dass es sich bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten nicht um eine Mitbestimmungsrecht aber um mehr als eine bloße Anhörung handelt. Der AG hat die beabsichtigte Bestellung von Sicherheitsbeauftragten mit dem Ziel einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit dem BR zu beraten. Leider finde ich im Fitting nichts zur Abberufung. Pulte/Brauer "Beteiligungsrechte des Betriebsrats außerhalb der Betriebsverfassung" bejaht aber die Beteiligung des BR auch bei der Abberufung.
https://books.google.de/books?id=HOaRDwAAQBAJ&pg=PA29&lpg=PA29&dq=fitting+bestellung+sicherheitsbeauftragter&source=bl&ots=dedYt9lIfc&sig=ACfU3U1wc8xBZsgZcobTYcSLnF0HAzWq_Q&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjqhozl7ODiAhUqwqYKHV8XCswQ6AEwCXoECAkQAQ#v=onepage&q=fitting%20bestellung%20sicherheitsbeauftragter&f=false