Abberufung von Freigestellten
Hallo Forum,
ich wollte mal fragen, wie das mit der Abberufung von Freigestellten funktioniert bzw. mit der qualifizierten Mehrheit. Was ist wenn 3/4 der Stimmen 11,25 ist, und man 11 Stimmen hat? Abrunden oder die nächst mögliche höhere Menge nehmen? Also 12.
Habe nirgends was darüber gefunden.
MfG
Community-Antworten (1)
25.03.2006 um 14:16 Uhr
Eine Abberufung eines Freigestellten erfordert eine 3/4 Mehrheit des BR, wenn die Wahl zur Freistellung als Verhältniswahl durchgeführt wurde. Wurde die Wahl als Mehrheitswahl durchgeführt, so reicht zur Abberufung die einfache Stimmenmehrheit. §38 BetrVG
Wenn in Euerer Situation 3/4 11,25 Stimmen entspricht, dann reichen 11 Stimmen nicht. Es wird immer auf die nächst höhere Kopfzahl gerundet.
Gruß
Marco
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