Abberufung des stellv. Betriebsratsvorsitzenden - Was ist die Voraussetzung für einen Antrag?
Hallo
Meine Frage bezieht sich auf die Abberufung des freigestellten und stellv Betriebsratsvorsitzenden und dabei nur auf den stellv. Vorsitz. Was ist die Voraussetzung für einen Antrag. Im BetrVG steht im § 26 (Fitting/Kommentar) Amtsdauer Amtsniederlegung, Abberufung in Rn 18 .... gilt grundsätzlich für die gesammte Wahlperiode des BR. in Rn 20 kann der Vorsitz/ Stellvertr. jeder Zeit durch Mehrheitsbeschluss abgewählt werden. ... ... ein besonderer Grund für die Abberufung braucht nicht vorzuliegen. Holla sind wir da nicht bei - die Nase passt nicht oder der ist unbequem?? - oder ist der Antrag zu begründen. Ist ein Vorsitzender und stellv. BRV 6 Jahr im Amt braucht es doch Fakten oder einen Grund.
Community-Antworten (3)
14.11.2008 um 20:24 Uhr
@Jutta2000 Na die Gründe sind dann wohl die Mehrheit der Stimmen. Wäre ja schlimm, wenn man z.B. mit einer unfähigen Person bestraft ist und nichts dagegen tun könnte.
14.11.2008 um 21:00 Uhr
@carrie
Die Arbeit stimmt und nur die Nase nicht und wer sucht wird immer einen Grund finden.... ? Der Nachfolge steht schon in den Startlöchern... aber danke für das was ich auch schon weiss. kann man ja nachlesen. Der Betriebsrat hat keine Chance den lassen die netten Kollegen ganz schon auflaufen, ich suche da schon seit voriger Woche einen Wolf im Gesetzestext und in der Rechtsprechung.
15.11.2008 um 00:15 Uhr
@Jutta2000 Ich blicke da jetzt nicht ganz durch......."der Betriebsrat hat keine Chance, den lassen die netten Kollegen ganz schön auflaufen".......? Wer will denn nun diese Abwahl? Ist mit "Betriebsrat" der Kollege gemeint? Leider ist es nun mal so, wenn er zur Abwahl "freigegeben" ist, kann ihn die Mehrheit vom Stuhl reißen. Traurig natürlich, wenn der Betroffene seine Arbeit eigentlich gut macht. Nach außen hin, ist das auch keine gute "Werbung" für das Gremium. In erster Linie sollte die gute Zusammenarbeit wichtig sein und nicht die Sympatie.
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