W.A.F. LogoSeminare

Erpressung an stellvert. BRV?

M
MutterJutta
Jun 2019 bearbeitet

Hallo an alle

Folgender Fall... Ich bin stellvertretende BRV

Wir haben den IGM Tarifvertrag der besagt, dass man in die verkürzte Vollzeit (28 Std) gehen kann auf Antrag.

Diesen Antrag habe ich gestellt und meinem AG gegeben. Nun meint er, dass er diesen erstmal annimmt aber mich bittet, wie ich das mit meiner BR Arbeit weitermachen möchte... Daraufhin fragte ich nach ob das bedeutet das ich mein Amt niederlegen soll... und das ich das nicht machen werde. Der AG hat wie gesagt den Antrag entgegen genommen aber nicht zugestimmt (von der Quote sind wir noch lange nicht an der Grenze)

ich würde dann ja schon 7 Std weniger die Woche arbeiten und dann kämen nich X Std BR Arbeit/Woche hinzu. Mich ear erstmal völlig perplex und sagte ich mache mir Gedanken und suche nochmal das Gespräch.

Jetzt ist es so, dass ich dieses Verhalten einerseits verstehen kann aus Unternehmersicht.

Dennoch bin ich nicht bereit mich erpressen zu lassen. Ich wurde gewählt und möchte dieses Ehrenamt auch weiterhin ausüben.

Wer hat Tipps für mich wie ich dem AG das plausibel machen kann?

Ohne gleich mit “Behinderung der Bar Arbeit” zu kommen.

Danke vorab.

29305

Community-Antworten (5)

E
Erbsenzähler

11.06.2019 um 08:42 Uhr

Verfolgungswahn? Wo ist da die Erpressung?

C
Cyber99

11.06.2019 um 09:47 Uhr

Also als Erpressung darf man so etwas nicht sehen. Bei entsprechend schärferer Formulierung würde ich eventuell eine Behinderung der BR-Arbeiten sehen. Es ist verständlich, dass der AG mit dieser Situation ein Problem bekommt. Du reduzierst Deine Arbeitszeit und hast gleichzeitig noch viele Stunden BR-Arbeit, die für den AG schlecht planbar sind. Jetzt will ich dem AG nicht unterstellen, dass er Dir Böses will sondern lediglich, dass er ein enormes planerisches Problem mit Deinem Arbeitsplatz hat. Da stellt sich Die Frage, wie sich dass einigermaßen verträglich regeln lässt - und das wird im vorliegenden Fall schwer. Ein Verzicht auf das BR-Amt kommt ja gar nicht in Frage.

Letztendlich hat nun der AG die tariflichen und die gesetzlichen Regelungen zu beachten, so wie wir alle uns an die bestehenden Gesetze zu halten haben. Das gehört nun mal zu den unternehmerischen Aufgaben und sich darüber den Kopf zu zerbrechen sollte in erster Linie die Aufgabe des AG sein.

K
krambambuli

11.06.2019 um 09:55 Uhr

Ich würde mich an die IGM wenden und sie bitten zu vermitteln.

R
rtjum

11.06.2019 um 10:00 Uhr

ich kenne den Tarif nicht, hat der AG denn die Möglichkeit abzulehnen und wenn ja aus welchen Gründen?

M
MutterJutta

11.06.2019 um 10:57 Uhr

Danke für eure Antworten. Laut Tarifvertrag kann es nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Da ich aber in einer Abteilung von 20 Personen bin kann das nicht sein.

Die Formulierung „Erpressung“ war überspitzt gewählt.

Ihre Antwort