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Weihnachten/Silvester - Urlaubsregelung

S
schroeder
Jan 2018 bearbeitet

Frage zum Thema Weihnachten/Silvester: Bisher war es bei uns immer so, dass wir die Zeit vorgearbeitet haben und dann nicht kommen mussten. In diesem Jahr sollen wir für jeden der beiden Tage jeweils einen 1/2 Tag Urlaub nehmen. Erfahren haben wir das heute. Viele Kollegen haben keinen Urlaub mehr. Was tun? Kann man eigentlich gezwungen werden, Urlaub zu machen oder muss unser Verlag dann an den Tagen öffnen? Wir wollen natürlich wieder die alte Regelung durchsetzen

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

12.11.2007 um 19:19 Uhr

Was sollen denn die Kollegen, die keinen Urlaub haben, machen?

S
schroeder

12.11.2007 um 19:46 Uhr

Diese Frage stellen wir uns auch. Gespräche mit der Geschäftsführung stehen morgen an. Wollte mich vorher bei Euch informieren

B
Bonita

12.11.2007 um 20:11 Uhr

Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen, so z.B auch Betriebsurlaub, was bei Euch am 24/31 ggf. der Fall wäre. (§ 87 1.5 BetrVG), einfach anordnen geht nicht, die müssen das schon mit Euch vereinbaren!

P
pirat

12.11.2007 um 20:11 Uhr

@schroeder, gibt es bei euch keine Jahresarbeitszeitregelung?(Brückentage u.s.w) Wenn ihr die Zeit immer vorgearbeitet habt.....hat keiner gemerkt oder nachgerechnet, daß für Weihnachten/Silvester02007/2008 keine Vorholzeit anfiel???verwunderung Da ist doch der BR gefragt!

S
schroeder

12.11.2007 um 21:28 Uhr

Unser Tarifvertrag sagt, dass an diesen Tagen bis 12 gearbeitet werden muss. Macht bei uns 3 Stunden pro Tag. Fällt also doch Vorholzeit an, oder?

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