Erstellt am 09.06.2019 um 08:15 Uhr von UliPK
"Geht das?"
Ja und Nein
Um einen MA wegen wiederholter Pfändung kündigen zu können müssen ein paar Dinge erfüllt sein.
"Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung
- wenn das Arbeitsverhältnis durch eine besondere Vertrauensbeziehung gekennzeichnet ist
- durch ständige Lohnpfändungen der Verwaltungsaufwand erheblich steigt und es dadurch zu wesentlichen Störungen des Arbeitsablaufs kommt
Es ist aber zu beachten, dass eine wiederholte Lohnpfändung für sich genommen noch keine Kündigung rechtfertigt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer sich ohne Schuld verschuldet hat. Im Ergebnis kommt es immer auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, wie zum Beispiel die Größe und Struktur des Betriebs. Ebenfalls zu berücksichtigende Umstände sind die Anzahl der Lohnpfändungen im Verhältnis zur Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Wiedereinstellungschancen des Arbeitnehmers."
Quelle:www.refrago.de
Urteile:
https://www.jurion.de/urteile/bag/1992-10-15/2-azr-188_92/
https://www.jurion.de/urteile/bag/1981-11-04/7-azr-264_79/
Erstellt am 09.06.2019 um 14:59 Uhr von Kratzbürste
Da darf man erst einmal gespannt sein, was genau der Arbeitgeber in die Anhörung schreibt.
Besser ihr lasst es gar nicht erst so weit kommen, sondern sucht das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Erstellt am 11.06.2019 um 10:19 Uhr von Pjöööng
Gabnz so einfach ist es dann doch nicht...
Was ist denn Grundlage der Pfändung? Ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss oder hat er sein Gehalt verpfändet?
Erstellt am 11.06.2019 um 11:07 Uhr von Mariobetr
Es handelt sich um eine Abtretung der Lohnansprüche bei einem Kredit.
Erstellt am 11.06.2019 um 11:11 Uhr von Pjöööng
Dann sollte der Arbeitnehmer mal schnellstens in seinen Arbeitsvertrag schauen, ob dort nicht (wie häufig üblich) die Verpfändung der Lohnansprüche ausgeschlossen ist. Falls dem so ist hat er ein massives Problem.
Erstellt am 11.06.2019 um 12:00 Uhr von Mariobetr
Steht nicht in seinem Arbeitsvertrag. Er hat auch keine sog. Vertrauensstellung.