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Kündigung wegen Pfändungen

M
Mariobetr
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, Mitarbeiter soll wegen wiederholter Pfändung gekündigt werden. Geht das? BR möchte das ablehnen, da er seit über 25 Jahren sich nichts zu schulden kommen lassen hat. Habt Ihr Erfahrungen damit? Danke.

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Community-Antworten (6)

U
UliPK

09.06.2019 um 10:15 Uhr

"Geht das?" Ja und Nein Um einen MA wegen wiederholter Pfändung kündigen zu können müssen ein paar Dinge erfüllt sein. "Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung

  • wenn das Arbeitsverhältnis durch eine besondere Vertrauensbeziehung gekennzeichnet ist
  • durch ständige Lohnpfändungen der Verwaltungsaufwand erheblich steigt und es dadurch zu wesentlichen Störungen des Arbeitsablaufs kommt

Es ist aber zu beachten, dass eine wiederholte Lohnpfändung für sich genommen noch keine Kündigung rechtfertigt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer sich ohne Schuld verschuldet hat. Im Ergebnis kommt es immer auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an, wie zum Beispiel die Größe und Struktur des Betriebs. Ebenfalls zu berücksichtigende Umstände sind die Anzahl der Lohnpfändungen im Verhältnis zur Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Wiedereinstellungschancen des Arbeitnehmers."

Quelle:www.refrago.de

Urteile: https://www.jurion.de/urteile/bag/1992-10-15/2-azr-188_92/ https://www.jurion.de/urteile/bag/1981-11-04/7-azr-264_79/

K
kratzbürste

09.06.2019 um 16:59 Uhr

Da darf man erst einmal gespannt sein, was genau der Arbeitgeber in die Anhörung schreibt. Besser ihr lasst es gar nicht erst so weit kommen, sondern sucht das Gespräch mit dem Arbeitgeber

P
Pjöööng

11.06.2019 um 12:19 Uhr

Gabnz so einfach ist es dann doch nicht...

Was ist denn Grundlage der Pfändung? Ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss oder hat er sein Gehalt verpfändet?

M
Mariobetr

11.06.2019 um 13:07 Uhr

Es handelt sich um eine Abtretung der Lohnansprüche bei einem Kredit.

P
Pjöööng

11.06.2019 um 13:11 Uhr

Dann sollte der Arbeitnehmer mal schnellstens in seinen Arbeitsvertrag schauen, ob dort nicht (wie häufig üblich) die Verpfändung der Lohnansprüche ausgeschlossen ist. Falls dem so ist hat er ein massives Problem.

M
Mariobetr

11.06.2019 um 14:00 Uhr

Steht nicht in seinem Arbeitsvertrag. Er hat auch keine sog. Vertrauensstellung.

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