Erstellt am 16.02.2012 um 09:15 Uhr von gironimo
gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja hätte der eine Mitbestimmung darüber, wer Einblick in welche Daten hat.
Grundsätzlich sind natürlich die von Dir genannten Daten sensible Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Es kommt natürlich aber auch darauf an, welche Befugnisse der kaufmännische Leiter durch sein Arbeitsverhältnis hat.
Erstellt am 16.02.2012 um 09:33 Uhr von rkoch
> Es kommt natürlich aber auch darauf an, welche Befugnisse der kaufmännische Leiter
> durch sein Arbeitsverhältnis hat.
Das ist nicht ganz korrekt ausgedrückt... müsste eher heißen:
Es kommt natürlich aber auch darauf an, welche AUFGABEN der kaufmännische Leiter durch sein Arbeitsverhältnis hat.
Das BDSG gesteht Zugriff auf (und überhaupt Verarbeitung von) persönliche(n) Daten allein infolge eines verfolgten ZWECKS zu. Wenn also der Leiter eine AUFGABE hat, welche Kenntnis derartiger Daten benötigt, so darf er vom AG die Befugnis erhalten, darauf zugreifen. Hat er hingegen keine Aufgabe die zwingend Kenntnis dieser Daten erfordert, so darf er keinen Zugriff auf diese Daten haben und auch nicht vom AG bekommen. "Befugnis" im eigentlichen Sinne ist ja die "Berechtigung" auf die Daten zuzugreifen, und die darf er eben nur haben, wenn er von der Aufgabe her mit diesen Daten einen Zweck verfolgt.
Und nun Frage Dich: Welche Aufgaben hat dieser Leiter und welchen Zweck könnte er mit Kenntnis dieser Daten verfolgen? I.d.R. wird er keine derartige Aufgabe haben das er diese Daten benötigen würde.
BTW: Darlehen dürfen in der Personalakte eigentlich nie auftauchen. Selbst ein von der Firma gewährtes Darlehen ist ein Privatvertrag zwischen zwei Personen, nicht ein Vertrag zwischen AG und AN, und insofern hat dieser in der Personalakte des AN nichts verloren. Und Informationen über Darlehen zwischen der Person des AN und Dritten schon gar nicht. LOHNpfändungen hingegen schon, da der AG diese ja berücksichtigen muss. Andere Pfändungen hingegen wieder überhaupt nicht.
Erstellt am 16.02.2012 um 11:47 Uhr von Quincunx
Hallo rkoch,
Danke für die schnelle Antwort.
Zum BTW: Warum darf ein Darlehn nicht in der Personalakte stehen. Als Arbeigeberdarlehn mit entsprechender Verzinsung und Tilgung über die Lohnabrechnung ist das doch richtig so? Im Lohnprogramm ist dafür extra ein Eingabefeld vorgesehen.
Mit Pfändungen meinte ich auch Lohnpfändungen, alle anderen sind "uns als AG" ja im Prinzip egal.
Und mit Personalakte meinte ich im Bezug auf meine Frage die unter der jeweiligen Personalnummer gespeicherten Daten zur Lohnabrechnung. Nicht die Papierform.
Gruß Quincunx
Erstellt am 16.02.2012 um 13:11 Uhr von rkoch
Ein Kreditvertrag mit dem Arbeitgeber ist ein eigener Vertrag nach Privatrecht der mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun hat. Als solcher ist er nicht anders zu behandeln wie jeder andere Kreditvertrag auch. Eogentlich sind damit beide Akten eigentlich streng zu trennen, eben weil bei einer gemeinsamen Führung auch Personen von dem Privatrechtsakt Kenntnis nehmen können, denen dieser aber so gar nichts angeht. Sofern Eure Software für beide Vertragsanteile separate Zugangsberechtigungen hat kann das auch in dieser Software eingepflegt sein. Ein gemeinsamer Zugriff auf beide Verträge würde den zugriffsberechtigten Personenkreis weiter einschränken. z.B. hat die Personalabteilung i.d.R. mit der Verwaltung des Kredits nichts zu tun, also geht diese weder Existenz noch Inhalt etwas an. Umgekehrt gehört der Kredit i.d.R. in den Bereich der Finanzbuchhaltung, denen geht wiederum der Personalakt nichts an.
Aber wie immer: Nichts wird so heiß gegessen....
EDIT: Weil ich Deinen letzten Satz überlesen habe:
Die notwendigen Daten um den Kreditvertrag über die Lohnabrechnung abwickeln zu könne, die können natürlich im System stehen (also: Ratenbetrag, Enddatum, letzte Rate), nicht aber der Vertrag "an sich".... Aber auch dann gehen diese Daten wieder nur die Personen an die mit der Lohnabrechnung beschäftigt sind, niemand sonst, schon gar keinen Vorgesetzten..., der darf genau genommen nicht einmal wissen das es einen solchen Vertrag gibt.