Erstellt am 08.06.2019 um 09:19 Uhr von Pickel
Selbstverständlich. Der BR hat keinerlei Weisungsbefugnis.
Erstellt am 08.06.2019 um 09:25 Uhr von Bellaa
Was können wir als BR dann machen wenn Sie die MA beleidigt und beschimpft.
Müssen wir warten bis eine Beschwerde von MA zu uns kommt?
Erstellt am 08.06.2019 um 10:18 Uhr von junior73
Wir führen ALLE Gespräche, sei es mit der GF oder mit Kolleginnen und Kollegen immer im Vier-Augen-Prinzip. Hat sich bewährt.
Und verhindert, das der/die BRV "Alleingänge" macht.
Erstellt am 08.06.2019 um 14:22 Uhr von celestro
"Was können wir als BR dann machen wenn Sie die MA beleidigt und beschimpft.
Müssen wir warten bis eine Beschwerde von MA zu uns kommt?"
Naja ... wie könnt Ihr von Beleidigungen / Beschimpfungen wissen, wenn nicht durch eine Beschwerde?
Erstellt am 08.06.2019 um 14:48 Uhr von Bellaa
Die MA haben das angesprochen aber keine schrieftliche Beschwerde an das BR weiter gegeben.
Ich weiß das BR sich dadrum kümmern muss wenn es schrieftlich zu uns kommt.
Aber wie ist das wenn es nur angesprochen wird werend der Arbeit.
Erstellt am 08.06.2019 um 21:31 Uhr von celestro
Eine Beschwerde muß nicht schriftlich sein, genauso wie man etwas nicht deshalb behandeln MUSS, nur weil es schriftlich ist. Ich kann nämlich schriftlich einfach mal "Dampf ablassen", was weit davon entfernt ist, vom BR ein Einmischen zu erwarten.