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Möglichkeit für den BR eine betriebsärztliche Untersuchung anzuordnen?

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bk280179
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir stehen derzeit als Betriebsrat vor folgendem Problem:

Einer unserer Mitarbeiter ist sichbar krank, behauptet aber steif und fest kern Gesund zu sein. Seine Kollegen machen sich ernsthaft sorgen um Ihn.

Haben wir hier als Betriebsrat eine Möglichkeit eine Untersuchung durch den Betriebsarzt "anzuordnen" bzw. zu fordern?

Vielen Dank im Voraus.

7.06408

Community-Antworten (8)

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xonic4711

11.11.2007 um 13:45 Uhr

Im ASiG (Arbeitssicherheits Gesetz) habe ich nichts dergleichen gefunden. In Einigen Kommentaren heisst es lediglich, dass in gefährdeten Bereichen (onkologische Station, Strahlentherapie, Batterie-Fertigung usw) Untersuchungen vorgeschrieben sind.

Sollte es kein derart gefährdeter Bereich sein, könnte man sowas über eine Betriebsvereinbarung mit dem AG regeln. Diese Möglichkeit sollte man sich allerdings gut überlegen, wäre nicht das erste Mal, dass der AG so eine BV ausnutzt um andere MA los zu werden ;)

M
Mona-Lisa

11.11.2007 um 14:01 Uhr

@fast 29ig jähriger, "...sichtbar krank....." heisst das er hat nen fürchterlichen Ausschlag oder hat er ne ausgewachsene Grippe und quält sich am Schreibtisch herum?

Da seh ich nicht viel Möglichkeiten, als an ihn zu appellieren, dass er zum Arzt geht und sich krankschreiben lässt! Der Kollege sollte schon einsehen, dass er mit seinem Verhalten die Kollegen anstecken (bei einer Grippe!) könnte.........

Aber es gibt auch Kollegen, die vor lauter Angst, den Arbeitsplatz zu riskieren, lieber weiterarbeiten, obwohl sie fast vom Stuhl fallen!

@xonic4711, ich glaube kaum, dass bk mit deinem Rat geholfen ist........

B
bk280179

11.11.2007 um 17:51 Uhr

Hallo zusammen,

leider ist mir damit noch nicht geholfen. Ich gehe wohl mal noch etwas tiefer ins Detail. Der erwähnte Kollege hat seit ich ihn kenne noch nie Urlaub gemacht und war auch nie, bzw. nicht erwähnenswert krank.

Zwischenzeitlich ist es so, daß Kollegen, die Ihm gegenübersitzen immer wieder einen Aitergeruch feststellen. Er hat auch immer wieder nasse Schuhe (angeblich von Salbe). Wenn man Ihn selber fragt ist immer alles okay und auch sein Arzt würde das sagen. Wir sind jedoch zwischenzeitlich der Meinung, daß der Kollege nichtmal einen Arzt aufsucht.

Immer wieder hat er Nasenbluten u. Kopfweh. Wir befürchten derzeit einfach, daß er uns irgendwann am Arbeitsplatz zusammenklappt.

Kann man da wirklich nichts unternehmen?

P
pirat

11.11.2007 um 18:30 Uhr

@bk280179,

"wir stehen derzeit als Betriebsrat vor folgendem Problem...... ..erwähnte Kollege hat seit ich ihn kenne noch nie Urlaub gemacht ...und du bist BR ? Ihr macht euch Sorgen, wo wart ihr denn als es um den nichtgenommen Urlaub ging? Ich denke ihr habt noch ganz andere Probleme. Ihr könnt den Kollegen nun mal nicht zwangsuntersuchen lassen........ Ihr könnt nur mit ihm reden und ihm Hilfe anbieten.

B
bk280179

11.11.2007 um 18:47 Uhr

@pirat:

Auch zum Urlaub können wir Ihn wohl nicht zwingen, oder?

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xonic4711

11.11.2007 um 20:02 Uhr

Naja ihr habt eine Fürsorgepflicht und die Urlaubsregelung ist klar im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

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enes

11.11.2007 um 20:09 Uhr

Kollegen ich würde sehr schnell den AG an seine Fürsorgepflicht erinnern und der AG soll es anortnen. Was wollt ihr den z.B.machen wen ihr ein Alkoholiker habt ? Die meinen auch immer es sei alles in ordnung.

B
Bonita

12.11.2007 um 12:53 Uhr

Hallo zusammen,

ich sehe wohl Euer Problem: Ihr könnt nicht mit ansehen, wie ein Kollege sich zugrunde richtet,in dem er mutmaßlich nicht zum Arzt geht und offensichtlich sehr krank ist. Das ist menschlich nachvollziehbar. Aber:

Wie leben in einem freien Land und jeder hat das Recht, mit sich selbst so gut oder so schlecht umzugehen, wie er es denn möchte. Wenn jemand eine Krankheit ignorieren möchte, hat niemand das Recht, ihn zu einer Behandlung zu zwingen! Das wäre schließlich letztendlich eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte.

Der Arbeitgeber kann/muss natürlich eingreifen, wenn der Verdacht einer ansteckenden Krankheit besteht, schon zum Schutz der Kollgen. Und er kann eingreifen, wenn der Kollege in Folge der Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen.

Auch bei Alkoholikern gilt (sofern es kein betriebliche Regelung für ein Alkoholverbot gibt): So lange duch den Alkoholgenuss die Arbeit des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird, ist auch diese Krankheit Privatsache!!!

Was Euch aber bleibt, und auch dringend enpfehlenswert ist, sind ausdrückliche Hilfsangebote an den Kollegen!

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