Erstellt am 24.09.2007 um 15:51 Uhr von DocPille
Das Hausrecht an Geschäftsräumen steht grundsätzlich nur dem Arbeitgeber zu,hier hat der Betriebsrat keine Mitbestimmung.
Erstellt am 24.09.2007 um 21:07 Uhr von matze83
Nur interesse halber: Aus welchem Grund?
Kommt eventuell Annahmeverzug in Betracht?
Erstellt am 27.09.2007 um 11:18 Uhr von Klausi
Folgender Sachverhalt:
Eine Kollegin die psychische Probleme hat, soll auf Grund eines Hausverbots vom Arbeitgeber zu einer ststionären Behandlung gezwungen werden. Aussage Arbeitgeber, bevor sie kein Attest vom Arzt mitbringen, dass sie in Behandlung waren, dürfen sie nicht mehr hier rein