Erstellt am 13.08.2008 um 06:34 Uhr von pirat
@bonbon12,
.....Muss ich dieses Hausverbot einfach so hinnehmen .... Jepp!
Um sich mit Kollegen zu treffen, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als dich privat (ausserhalb) zu verabreden. Finde dich damit ab, das Hausverbot ist ausgesprochen und sie brauchen dir noch nicht einmal einen Grund zu nennen. (Hausrecht) was willst du ändern......leider.
Erstellt am 13.08.2008 um 12:11 Uhr von wölfchen
. . . Ganz so einfach sehe ich das nicht mit dem Hausverbot, denn das würde ja der Willkür Tür und Tor öffnen! Ich meine, Du könntest ja vielleicht einen Heimbewohner dort haben, zu dem Du ein persönliches Verhältnis hast, hätte also gar nix mit BR oder nicht BR zu tun. Anscheinend haben wir uns schon ganz gut an den Polizei- und Überwachungsstaat BRD gewöhnt, um solche kleinen Willkürakte locker hinzunehmen. Als erstes würde ich die Leitung nach den Gründen fragen. Bei nicht zufriedenstellender Antwort oder Ausbleiben einer Antwort würde ich als 2.Schritt die Heimaufsicht informieren. Vielleicht zusätzlich dazu die Pflegekasse als Geldgeber einer solchen Einrichtung und als letzte Möglichkeit bleibt Dir auch noch der Gang an die Öffentlichkeit z.B. in der Lokalpresse . . .
Erstellt am 13.08.2008 um 12:15 Uhr von wölfchen
. . . und damit keiner wegen dem Überwachungsstaat über mich herfällt, kopiere ich mal die letzte erhaltene Meldung hier rein (obwohl ich sonst nicht fürs kopieren bin):
Warnen Sie bitte Ihren Opa! Denn der wird das erste Opfer der neuen Steuernummer sein – sofern er Nebeneinkünfte hat. Zur Erinnerung:
Seit 1. August gibt es sie nun offiziell. Die lebenslängliche Steuernummer. Sie wird quasi am Tag der Geburt vergeben und begleitet den deutschen Erdenbürger ein Leben lang. Da diese Nummer zukünftig bei allen Bankgeschäften, Behördengängen, Anträgen, Anmeldungen von Beschäftigungsverhältnissen usw. angegeben werden muss, kann das Finanzamt (aber auch Sozialämter, Nachrichtendienste und Co.) von jedem Bundesbürger ein recht lückenloses Lebensprofil erstellen. „Das eröffnet uns Möglichkeiten, die schon lange in der Schublade liegen, die bislang aber noch nicht verwirklicht werden konnten.“ So eine inoffizielle Aussage aus dem Finanzministerium.
Wenn Sie also in den nächsten Wochen und Monaten den Brief mit Ihrer neuen, lebenslangen Steuernummer bekommen, wissen Sie: Jetzt sind Sie in den Händen von Big Brother – und da kommen Sie so schnell auch nicht mehr heraus.
Nur – wer werden die ersten Opfer sein? Welche Gruppe von Steuerzahlern nehmen die Finanzämter als erstes aufs Korn?
Die Antwort wird sie überraschen. Für den Probelauf hat sich das Finanzministerium Rentner mit Nebeneinkünften ausgesucht. Hintergrund ist: Ab Jahreswechsel soll das sogenannten „Rentenbezugsmitteilungsverfahren“ greifen. Das heißt: Alle Renten und vergleichbaren Leistungen sind von der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“ (die gibt es im Rahmen der Aktion „Gläserner Steuerzahler jetzt wirklich!) erfasst. Und das bedeutet:
Rentner, die trotz Steuerpflicht keine Steuererklärungen abgegeben haben, bekommen jetzt ein Problem. Sie müssen für die letzten 4 Jahre mit Nachzahlungen rechnen. Von 2005 bis 2008 sind alle Daten erfasst. Geben Sie Ihren Eltern und Großeltern (sofern betroffen) deshalb jetzt folgende Tipps:
Wer es als Rentner mit der Steuererklärung nicht so genau genommen hat, sollte sich bald beraten lassen. Das gilt vor allem, wenn zur gesetzlichen Rente noch zusätzliche Einkünfte hinzukamen. Beispielsweise aus Betriebsrenten, Versicherungen oder aus Vermietung und Verpachtung.
Wann die Steuerpflicht entsteht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Grundfreibetrag liegt bei 7.664 Euro. Für Ehepaare sind es 15.329 Euro. Dort, wo die Rente doppelt so hoch ist, kann eine Steuerpflicht bestehen. Andererseits können auch Freibeträge und Werbungskosten entlastend wirken. Deshalb ist Vorbereitung so wichtig.
Übrigens:
Aus diesem kleinen Probelauf zur „Aktion Scharf“ rechnet das Bundesfinanzministerium mit Nachzahlungen der Rentner von insgesamt 6 Milliarden Euro. Doch wie gesagt: Dieser Probelauf soll ja nur ein kleiner Anfang sein.
Erstellt am 14.08.2008 um 18:57 Uhr von bonbon12
Danke für eure Antworten !
Nun, obwohl ich nicht den Drang verspüre, nun oft dieses Haus zu besuchen, geht es mir doch ums Prinzip. Ich habe die Heimleitung angeschrieben und um eine Begründung gebeten.
Mal sehen, was sie antwortet.
Wie auch immer, die Konzernleitung wird darüber ebenfalls informiert, denn das Thema "Willkür" wurde ja schon angesprochen, frei nach dem Motto: " heute ich und morgen..."