Arbeitnehmervertretung beim BEM ablehnen?
Hallo, einer unserer BEM-berechtigten Mitarbeiter hat Probleme mit dem BEM-Beauftragten auf Arbeitnehmerseite. Kann der BEM-Berechtigte einen anderen Arbeitnehmervertreter fordern?
Vielen Dank für eure Antworten!
Community-Antworten (4)
07.06.2019 um 12:44 Uhr
Zitat: Der nach § 167 Absatz 2 Satz 3 SGB IX erforderliche Hinweis über den Inhalt eines BEM muss auch deutlich machen, dass eine Hinzuziehung des Betriebsrates zur Klärung von Möglichkeiten nach § 167 Absatz 2 Satz 1 SGB IX das Einverständnis des Betroffenen voraussetzt (BAG, Beschluss vom 22. März 2016 – 1 ABR 14/14).
Geklaut von: https://www.lwl.org/abt61-download/PDF_JPG_ready4/Broschueren/BEM/LWL-LVR_BEM_2017_ua.pdf Seite 21
07.06.2019 um 13:46 Uhr
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster. Bei BEM-Gesprächen geht es häufig um sehr persönliche und sensible Themen für die betroffenen Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass sich der Kollege offen zeigt, Vertrauen zu den beteiligten Personen hat. Wenn er also zum "Arbeitnehmer BEM-Beauftragten" das Vertrauen nicht hat, könnte es passieren, dass das ganze Verfahren scheitert.
Ich würde hier ein pragmatische Lösung anstreben. Dem Mitarbeiter erklären, dass die BEM-Beauftragten in die Thematik eingearbeitet sind, die Möglichkeiten viel besser abschätzen können.... Wenn er dann immer noch lieber einen anderen Vertreter dabei haben will, dann soll es so sein. Immer: Es geht um den betroffenen Mitarbeiter und um eine ideale Lösung für ihn!!!
07.06.2019 um 14:06 Uhr
Habt Ihr eine BV zum Thema BEM? Aber ja der Betriebsrat kann abgelehnt werden ob das schlau ist sollte jeder für sich entscheiden. Wir haben es so geregelt, dass im Rückschreiben der AN ankreuzen kann ob er den BR nicht dabei haben will. Zudem kann er eine Person seines Vertrauens mitnehmen und dies kann natürlich auch ein anderes BRM sein.
07.06.2019 um 14:26 Uhr
Der AN sollte nicht nur wählen können ob, sondern auch wen er hinzieht.
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