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§5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz - Oder gilt eine BV in der steht, daß Krankenschein ab dem 1. Tag zu erbringen ist?

S
SantaFee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hätte da mal wieder ne Frage: bedeutet dieser Satz, das ich bei definitiv 3 Tagen oder weniger Krankheit gar nicht erst zum Arzt gehen muß? Oder gilt eine BV in der steht, daß Krankenschein ab dem 1. Tag zu erbringen ist ?

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Community-Antworten (4)

C
carrie

09.11.2007 um 17:21 Uhr

Hallo Wenn in eurer BV steht das ihr ab dem 1. Tag einen Krankenschein vorlegen müßt, gilt das was da steht. Laut Gesetz hat der AG das Recht die Vorlage des Krankenscheins zu verkürzen, mit Absprache des BR, aber wenn ihr eine BV habt wird dies wohl geschehen sein.

K
Kölner

09.11.2007 um 19:23 Uhr

@SantaFee Also misstraut sowohl Euer AG als auch Euer AG den AN! Krass...

H
hexelein

10.11.2007 um 14:14 Uhr

Nach dem Günstigkeitsprinzip dürfte eine BV mit diesem Inhalt aus meiner Sicht nicht gültig sein. Aber da der AG "verlangen" darf,ist das im normalen Ablauf wohl egal.

M
Matze24

11.11.2007 um 23:21 Uhr

Heutzutage ist es eigentlich kein Problem, auch für Kopfschmerzen etc. eine Krankschreibung zu erhalten. Nur, hier schneidet sich der Arbeitgeber ins 'eigene Fleisch'. Wer wird sich denn nicht, wenn er erstmal beim Arzt ist, zur Genesung gleich für mehrere Tage oder gar eine Woche krank schreiben lassen?
Hier sei angemerkt, sollte der AG den 'Medizinischen Dienst' anfragen, hätte er wenig Erfolg. Für eine Woche Erkrankung reichen einfachste Diagnosen und der Arzt ist sich seines Patienten sicher! Dies soll natürlich KEINE Empfehlung sein.

Mit gesundheitlichen Grüßen

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