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Schulungsanspruch bei beabsichtigter Betriebsschliessung

A
Abgenix
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen!

Unsere Niederlassung soll zum Sept. 2020 geschlossen werden und alle MA entlassen. Besteht für ein BR- Mitglied, das bereits die Grundlagenschulungen AR und BetrVG in jeweils 2 Teilen besucht hat (letzmalig im Mai 19), noch der Anspruch auf Besuch von Teil 3? Wäre für eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar.

19303

Community-Antworten (3)

C
Cyber99

07.06.2019 um 09:47 Uhr

Natürlich hast Du den Schlulungsanspruch und gerade in der Situation in der Ihre Euch befindet ist ein Betriebsrat besonders gefordert und sollte so fit wie möglich sein, damit ihr für die Kollegen das Maximale herausholen könnt.

NB
nicht brauchen

07.06.2019 um 10:09 Uhr

Zudem ist "soll" noch unbestimmt und kann geändert werden. Ich meine in keinem Gesetz gelesen zu haben, dass wenn eine Niederlassung geschlossen werden soll, es keinen Anspruch auf Schulung gibt.

K
kratzbürste

07.06.2019 um 11:02 Uhr

Der Schulungsanspruch besteht so lange, wie das erworbene Wissen noch angewendet werden kann. Und da ist ja Sept. 20 noch lange hin. Allein die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan bzw. deren Umsetzung, erfordern doch Wissen.

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