W.A.F. LogoSeminare

Anhörung nach § 99BetrVG - wem von den MA, die befristet eingestellt sind, ist der Vorrang bei einer unbefristeten Übernahme zu geben?

J
Jürgen_100
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben heute 2 Anhörungen nach § 99BetrVG bekommen. Es geht um 2 MA, die befristet eingestellt sind, und unbefristet übernommen werden sollen. Nun haben wir festgestellt, das 2 MA, die ebenfalls einen befristeten Vertrag haben, nun schon länger in der Firma sind als die wo übernommen werden sollen.

Zwar wollen wir keiner Einstellung wiedersprechen, jedoch wäre es ja gerechter, wenn die MA, die länger bei uns sind, zuerst eingestellt werden. Jedoch ist es so, das die andern beiden, die nicht übernommen werden sollen, ledig und noch jung sind. Die anderen beiden sind verheiratet, mittleren Alters und haben Kinder. Dies wollen wir natüröich auch nicht außer Acht lassen ....

6.23909

Community-Antworten (9)

C
carrie

09.11.2007 um 10:48 Uhr

Hallo In § 99 Abs. 2 Nr. 3 steht ja das, was du auch schon erwähnt hast, nämlich das es für gleich geeignete befristete Beschäftigte ein Nachteil ist. In § 99 Abs.2 Nr. 2 geht es um Richtlinien, habt ihr denn Auswahlrichtlinien oder überhaupt genug Mitarbeiter um welche verlangen zu können ( mehr als 500 Mitarbeiter) ? Das man es im übrigen nicht jedem recht machen kann ist die eine Sache, wie sieht es denn mit der Möglichkeit aus das alle 4 einen unbefristeten Vertrag bekommen?

J
Jürgen_100

09.11.2007 um 10:52 Uhr

wir haben keine richtlinien, sind auch NUR 250 MA.

das er alle übernimmt glaub ich nicht

C
carrie

09.11.2007 um 10:56 Uhr

Habe ich denn das jetzt richtig verstanden das die,die länger dabei sind ledig und jung sind?

J
Jürgen_100

09.11.2007 um 11:01 Uhr

ja so ist es

C
carrie

09.11.2007 um 11:30 Uhr

Also eigentlich ist es den beiden Jüngeren gegenüber schon sehr ungerecht, wenn sie schon länger dabei sind. Man müßte gucken, ob die Arbeitsleistung der 4 Leute in etwa übereinstimmt. Wenn die Jüngeren die gleiche oder sogar bessere Qualität bringen würde ich sie bevorzugen. Das ist aber jetzt meine Meinung!

A
Angi1

09.11.2007 um 13:51 Uhr

Hallo Jürgen 100,

im Fitting steht zu § 99 RN 192

"Bei "betriebsinternen Wettbewerb" um einen unbefristeten Arbeitsplatz greift Nr. 3 Halbsatz 2 nicht, wenn ein solcher Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes vergeben wird und sich mehrere betriebsangehörige befristet (und unbefristet) Beschäftigte bewerben".

MfG Angi1

K
Kölner

09.11.2007 um 17:10 Uhr

@carrie Deine Einschätzung hätte fatale Folgen für die zukünftige Personalbewirtschaftung und Vertragsfreiheit. Zudem würde sie von BR's erfordern, sich im komplett Personalrecht auszukennen und selbiges anwenden zu können. Nicht auszudenken, was das für einzelne (externe) AN bedeuten würde...

C
carrie

09.11.2007 um 18:30 Uhr

@ kölner Ich bin da jetzt auch etwas unsicher, deshalb sagte ich ja meine Meinung, lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, fand die Situation recht schwierig gerecht zu beurteilen.

P
paula

09.11.2007 um 21:06 Uhr

@carrie wahrscheinlich hat der Gesetzgeber genau deswegen dem BR in diesen Fällen kein MBR zuerkannt. Das ist halt die Entscheidung des AGs

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Anhörung nach 99 BetrVG

Älter

Wir hatten im Dezember eine Anhörung nach Paragraphen 99BetrVG (Höherstufung) und nicht zugestimmt. Als Begründung Nichtbeachtung der betrieblichen Gleichbehandlung nach Paragraphen 75BetrVG sowie fe

Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?

Älter

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender

§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung

Älter

Es erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme

Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung

Älter

Hallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e

Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen

Älter

bei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info