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Altersteilzeit unterbrechen - muss dem Betriebsrat der Grund genannt werden?

K
Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss dem Betriebsrat der Grund genannt werden, warum ein MA die Altersteilzeit für ein Jahr unterbrechen will oder soll. Im Moment ist er in der aktiven Phase und wir haben nur die Mitteilung über die Unterbrechung bekommen. Vielen Dank für die Hilfe!

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

08.11.2007 um 17:33 Uhr

Ich würde es von § 80 BetVG ableiten: Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über alle die Angelegenheiten (Sachverhalte, Ereignisse, Planungen, Vorhaben usw.), die die Interessen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise - negativ oder positiv - berühren, rechtzeitig und umfassend zu informieren.

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