Tarif Nachwirkung - was versteht man darunter?
Was versteht man unter Tarif-Nachwirkung, und welche Personalvertrtungsgesetze gelten für den öffentlichen Dienst?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
08.11.2007 um 14:22 Uhr
Die Nachwirkung eines TV bezeichnet die Zeit in der dieser TV solange für die AN gilt, bis es einen neuen TV gibt. Mit der zweiten Frage kann ich nichts anfangen. Es hört sich genauso an wie die Frage: Welches BetrVG gilt für die BR?
08.11.2007 um 16:28 Uhr
Zur Frage 2. "Schulfragen"??? es gelten für den öffentlichen Dienst das "Personalvetretungsgesetz" die in jeden Bundesland anders sein kann. oder wie war die Frage gemeint ?
08.11.2007 um 21:47 Uhr
@demihi Die NAchwirkung hängt manchmal auch von den TV-Parteien ab. Diese können nämlich auch den TV einfach so enden lassen... a) mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist b) mit Eintritt der auflösenden Bedingung c) mit seiner Aufhebung (Auflösungsvertrag) d) mit seiner ordentlichen Kündigung. Ist eine Kündigungsfrist vereinbart, so ist diese einzuhalten. In allen anderen Fällen ist eine Kündigung jederzeit form- und fristlos möglich. Sind auf einer Seite des Tarifvertrages mehrere Tarifparteien beteiligt, so endet der Tarifvertrag nur für die Partei, die die Kündigung erklärt hat.
e) mit seiner außerordentlichen Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Kündigende sich bei Abschluss des Tarifvertrages im Irrtum (§§ 119 und 123 BGB) befand oder nach seinem Beginn erhebliche Vertragsverletzungen (insbesondere ein Tarifbruch) eintreten.
Der Tarifvertrag endet nicht, wenn eine der Tarifparteien die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit verliert oder wenn ein tariffähiger Verband aufgelöst wird. Endet der Tarifvertrag, so verliert er für die Tarifparteien die schuldrechtlichen Wirkungen. Sie unterliegen grundsätzlich nicht mehr der Friedens- und Einwirkungspflicht.
Verwirrt? Gut! Dann kannst Du gerne noch einmal konkreter fragen; Konrad zeigte es bereits.
Verwandte Themen
Tarifänderungen
ÄlterHallo liebes WAF Team, da ich noch nicht soviel Erfahrungen habe brauche ich Hilfe. Ich arbeite seit ca 5 Jahren in einer Container stauerrei und meine Abteilung obliegt dem Tarif in distribution und
BV ohne Nachwirkungsregelung abgeschlossen - gibt es eine gesetzliche Nachwirkung?
ÄlterHallo Experten - ich schon wieder mit einem neuem Problem wir haben die BV "Vertrauensarbeitszeit" gekündigt. In dieser BV waren Mitarbeiter aufgeführt, die nicht mehr bei uns sind. Diese BV wurde
Kündigung einer BV (Tipp-Geld)
ÄlterGuten Morgen zusammen, folgender Sachverhalt ... Es besteht bei uns eine BV Tipp-Geld-Regelung für Mitarbeiter, welche Tipps für potentielle Neukunden (bei erfolgreichem Vertragsschluss) offeriert.
Betriebsvereinbarung trotz Tarifvertrag?
ÄlterIch arbeite in einem Unternehmen der Gesundheitsbranche mit etlichen Betriebsstätten in ganz Deutschland. Verdi hat mit unserem Arbeitgeber einen Gehaltstarif und einen Manteltarif ausgehandelt. Und s
Nachwirkung ausschließen - in der BV?
ÄlterHallo ihr Wissenden, ich brauche mal Eure Hilfe. Eine Betriebsvereinbarung die erzwingbar ist/war, entfaltet nach der Kündigung eine Nachwirkung bis zum Abschluß einer Neuen BV. Soweit klar. Wen