Großraumfläche Betriebsratsraum zulässig?
Ich arbeite in einem Weltkonzern, der aktuell Desksharing in Großraumbüros einführt. In einem Neubau soll nun auch eine eigene Großraumfläche für den Betriebsrat reserviert werden. Unser Gremium besteht aus 41 Mitgliedern und unterschiedlichen Gruppierungen (Listen). Die Fläche wäre zwar abgeschlossen, doch viele Kollegen haben Bedenken hinsichtlich Vertraulichkeit. Schließlich gibt es Kollegen, die mal zum einen BR und dann zum anderen BR gehen. Das wäre dann offen sichtbar. Gibt es neben § 40 BetrVG Abs. 2 und einem LAG-Urteil eine Rechtsgrundlage, welche die Anforderungen an BR-Büros genauer regelt?
Community-Antworten (4)
05.06.2019 um 15:03 Uhr
Dieses Problem gibt es doch auch in Einzelbüros. Jeder könnte sehen wer durch diese Tür geht.
05.06.2019 um 15:30 Uhr
Wie führt die Personalabteilung den verrauliche MA Gespräche? Also wenn ein MA mal seine Abrechung erklärt bekommen möchte oder seine Karriereplanung / Krankheiten etc. Da wird sich doch dann auch bestimmt in "Vettrauensräume" zurückgezogen warden, oder?
Und genau diese würde ich als BR dann auch fordern. Großer Raum für den Gesamt BR ist ja erst einmal ok. Aber z.B: der BRV oder die SBV benötigt imho ein eigenes Büro - da wird ja mal mit nem Anwalt / Gewerkschaft etc. telefoniert. Und halt Besprechungsäumlichkeiten für kleine Gruppen oder 4 Augen Gespräche.
05.06.2019 um 15:33 Uhr
Ich würde da nicht nur an den BR denken, sondern auch an all die anderen Arbeitnehmer. Wie wird wohl die Gefährdungsbeurteilung aussehen - und wie sieht es mit den arbeitsmedizinischen Erkenntnissen in derartigen Bürokonzepten aus.
06.06.2019 um 03:56 Uhr
was soll denn da bei der GFB rauskommen? Großraum hat sicher seine Probleme, kleinere Büros aber auch. Desksharing wird die GFB sicher nicht verhindern und GESICHERTE arbeitsmedizinische Erkenntnisse dagegen wirst du auch nicht finden
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