Erstellt am 16.01.2019 um 21:07 Uhr von ganther
Wie bitte? Was ist die konkrete Frage?
Erstellt am 16.01.2019 um 21:08 Uhr von Moreno
Böser Chef!!!!!! ;-) warten bis er Mal was will und dann noch Mal die Wünsche äußern!
Erstellt am 17.01.2019 um 07:01 Uhr von UliPK
Es steht euch auch ein eigener Drucker zu.
Lese mal dieses Urteil darüber:
https://deterling.de/rechtssprechung/betriebsverfassungsrecht/lag-betriebsrat-kann-das-recht-auf-einen-eigenen-drucker-haben.html
Erstellt am 17.01.2019 um 09:34 Uhr von celestro
@ UliPK
Hast Du denn auch gelesen ?
"Es folgt hieraus jedoch nicht ohne weiteres, dass er auch einen eigenen, nur zu seiner Benutzung vorgesehenen Drucker verlangen kann."
Erstellt am 17.01.2019 um 09:54 Uhr von UliPK
Jepp, habe ich gelesen,
nur ist im nachfolgenden Sätzen dann die Rede von:
" Die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Mitbenutzung der Drucker-Kopierer-Kombination hat das LAG für unakzeptabel betrachtet, da hier vorhandene Daten gespeichert wurden. Dabei war es für das Gericht unerheblich, ob der Arbeitgeber diese Daten unbefugt nutzt oder nicht. Allein die bloße Möglichkeit der unbefugten Einsichtnahme in diese Dateien stellt nach Ansicht der Richter eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, die nach dem Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes verboten ist. ."
"Allein die bloße Möglichkeit der unbefugten Einsichtnahme in diese Dateien"
und das ist bei einem ausgelagerten Drucker halt immer gegeben, wobei ich hier von den ausgedruckten Seiten und nicht von den Datensätzen ausgehe.
Erstellt am 17.01.2019 um 09:59 Uhr von celestro
"und das ist bei einem ausgelagerten Drucker halt immer gegeben, wobei ich hier von den ausgedruckten Seiten und nicht von den Daten ausgehe."
erm .... Du hast den Text doch selber gepostet:
" Die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Mitbenutzung der Drucker-Kopierer-Kombination hat das LAG für unakzeptabel betrachtet, da hier vorhandene Daten gespeichert wurden. Dabei war es für das Gericht unerheblich, ob der Arbeitgeber diese Daten unbefugt nutzt oder nicht. Allein die bloße Möglichkeit der unbefugten Einsichtnahme in diese Dateien stellt nach Ansicht der Richter eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, die nach dem Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes verboten ist. ."
geht es da um die Blätter, die aus dem Drucker kommen ? NEIN !
Oder um nochmal den kürzeren, auch von Dir geposteten Text zu zitieren:
"Allein die bloße Möglichkeit der unbefugten Einsichtnahme in diese Dateien"
in diese "DATEIEN" ... wie kann man da denken, es wären die ausgedruckten Seiten gemeint ?
P.S. Ich kann an meinem Text keine Unsachlichkeit erkennen. Kleiner Tipp: nicht immer, wenn man sich auf den Schlips getreten fühlt, wurde man auch auf selbigen getreten. ;-)
P.P.S. Ich halte es übrigens nicht für sachlich zu schreiben, daß jemand Anrecht auf einen BR-Drucker hat, wenn der dazu gepostete Link dies so eindeutig nicht hergibt.
Erstellt am 17.01.2019 um 10:15 Uhr von UliPK
Wenn du hier einen kleinen privatkrieg führen möchtest so tue das, bleibe aber sachlich dabei.
Ich werde mich daran nicht mehr beteiligen.
Zumindest werde ich dir nicht erklären müssen das es gedruckte und elektronische Daten und Dateien gibt. Es ist dabei auch völlig unerheblich ob ein BR-Fremder in den Datensatz oder halt in den Ausdrucken liest, das Ergebniss ist selbiges, er darf erst gar nicht die Möglichkeit haben das zu lesen.
Edit:
Lese dazu auch mal dieses hier:
https://www.pcwelt.de/ratgeber/Netzwerkdrucker-Sicherheitsrisiko-5776187.html
Könnte dir ein wenig auf die sprünge helfen.
Edit 2:
"geht es da um die Blätter, die aus dem Drucker kommen ? NEIN ! "
"in diese "DATEIEN" ... wie kann man da denken, es wären die ausgedruckten Seiten gemeint ?"
Das ist also für dich Sachlichkeit.
Nun in diesen Fall hat der BR wohl ein Anrecht auf den Drucker da die "Möglichkeit " der Einsichtnahme besteht, in welcher Form ist und bleibt unerheblich.