Mitbestimmung bei Umbauarbeiten?
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Umbauarbeiten? In unserer Einrichtung soll ein Pflegebad umgebaut werden, das auch nach Umbau nicht genutzt wird. In unserer Einrichtung fehlt ein größeres Schwesternzimmer, ein Aufenthaltsraum für Personal, Lagerraum und auch ein Betriebsratsraum.
Community-Antworten (1)
05.05.2016 um 12:22 Uhr
Nein - mitbestimmen könnt Ihr da nicht. Ihr seit nur zu Planungsbeginn und dann laufend zu informieren. Der AG muss mit Euch beraten. § 90 BetrVG.
Was anderes wäre, ob Ihr andere Wege findet, fehlende Räume durchzusetzen. Wird durch den fehlenden Aufenthaltsraum vielleicht gegen Arbeitsstättenverordnungen, -richtlinien verstoßen? Habt Ihr schon einmal daran gedacht, das fehlende BR-Büro über den Rechtsweg zu erstreiten?
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