Welche Urlaubsregelung ist richtig und wie kann ich es meinem AG in schriftlicher Form bestätigen?
Hallo zusammen, ich habe ein größeres und schwerwiegendes Problem. Unser TV wurde zum 31.06.2007 gekündigt. Alle Mitarbeiter die nach dem 31.12.2006 eingestellt wurden bekommen die unmöglichsten Verträge..Teitzeitbeschäftigt mit 6-7- Stunden und 20 Tage Urlaub bei einer fünf Tage Woche. Gegen die Verträge können wir nichts machen..auch wenn ich mit Gleichbehandlung komme....Individualrecht. Aber ich weiß und kann nachweisen, dass die MA 3 mal im Monat 6 oder sogar 7 Tage die Woche arbeiten...und dauer Übrstunden machen....(ich weiß Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig), aber in den Arbeitsverträgen sind Überstunden von - 500/+500 ausgeschreiben. Überstunden werden beim BR nicht eingereicht. Da Gleitenkonto im AV ausgewiesen ist. Nach einem Gespräch mit einem Anwalt (telefonisch) wurde mir gesagt, das sobald die MA öfters 6 Tage die Woche arbeiten automatsich 24 Tage Urlaub zustehen. Sie sind nicht einmal in der Pflicht den AG dies mitzuteilen, sondern sie können gleich z.B im folge Jahr 24 Tage Urlaub beantragen. Nun meine Frage wie viele 6 Tagewochen müssen sie arbeiten, damit ihnen die 24 Tage zustehen oder gilt dies gleich in der ersten 6 Tage Woche? Danke für eure Unterstützung
Community-Antworten (5)
07.11.2007 um 12:06 Uhr
Für mich sind da noch nicht alle Fakten bekannt! Ist der AG im AG - Verband? Hattet Ihr einen HTV oder einen Flächentarifvertrag der Gewerkschaften? Denn normalerweise wirkt ein Tarifvertrag trotz Kündigung weiter..... Im übrigen ist das ein Thema für die Gewerkschaften, da wir in Deutschland Tarifautonomie derselben haben!
Unser AG ist nämlich nicht im AG - Verbund, deshalb verhandeln die Gewerkschaften gerade einen HTV für uns!
07.11.2007 um 12:20 Uhr
Zur Klärung für Wiesel,
die Gewerkschaft ist seit einem Jahr in der Verhandlung, jedoch gibt es keine Einigung und seitens der GF wird es nach schriftlichen Mitteilungen auch keine TF oder HtV geben. Wir haben momentan den sogenannten schwebenden Tarifvertrag. Das der TV weiter gilt..magst du recht haben, jedoch nicht für die MA die nach dem 31.12.2006 eingestellt erden und wurden. Der AG ist im AG-Verband....und wie es scheint...macht er richtig gute Arbeit...und reizt sämtliche AV soweit aus....das ich nicht dagegen ankomme...und auch nicht die Gewerkschaft....AG hat jetzt das recht die Vertäge mit den neuen MA abzuschließen.....mir geht es nur um die 5 Tage Arbeitswoche/ 20 Tage Urlaub......aber sie wird nicht eingehalten...Mitarbeiter arbeiten definitiv mehr......wo steht es und wie kann ich meine AG auf den Tisch legen ,damit ich weitere Schritte einleiten kann. Danke:-)))))
07.11.2007 um 18:59 Uhr
Sollte für Eure Kollegen wirklich kein TV gelten, dann zumindest das BurlG. Und dieses besagt 24 Werktage sprich in Eurem Fall also tatsächlich ganze 4 Wochen. Ist die betriebsübliche AZ 5 Tage dann wie eben geschrieben. Ist die betriebsübliche AZ 6 Tage dann ebenfalls 4 Wochen. Bezahlt werden dann allerdings auch 24 Werktage und nicht 20.
08.11.2007 um 10:00 Uhr
Hallo elamicha, alle Einstellungen die bis zum 31.6 erfolgt sind fallen natürlich unter den alten Tarifvertrag (sofern es Mitglieder der GW sind). Ansonsten solltet Ihr mal intensiv mit Euer Gewerkschaft sprechen! Es gibt da ja nur ein paar Szenarien. Entweder Streik oder es gibt keinen Haustartifvertrag mehr und als Folge davon gilt der Flächentarifvertrag! Aber ab wann der Flächentarifvertrag gilt, da solltet ihr bei der GW nachfragen! Aber eigentlich müßte es einen fliessenden Wechsel vom Haus zum Flächentarifvertrag geben. Trettet mal kräftig Eure GW!
08.11.2007 um 15:03 Uhr
Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
LG
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