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Beschlussfassung nachträglich neu niederschreiben - möglich ?

H
hermanngerland
Nov 2016 bearbeitet

bei uns werden beschlüsse einfach im protokoll vermerkt - kann ich nachträglich die beschlüsse auf eine ganze seite drucken und von brv und schriftführer unterzeichnen lassen ?

der hintergrund ist der das ich bei einem rechtsstreit o.ä. das ganze protokoll hergeben möchte, wär dies rechtens ?

wie handhabt ihr das so mit dem niederschreiben von euren beschlüssen ?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

06.11.2007 um 20:57 Uhr

@hermann gerland Sind die sonstigen Dinge in der Sitzungsniederschrift so geheim, dass man sie nicht mitteilen möchte? So viele Gedanken würde ich mir nicht machen...und vor allem nicht so viel Arbeit!

DAH
Der alte Heini

06.11.2007 um 23:46 Uhr

Na ja, soviel Arbeit wird es nicht machen und könnte durchaus sinnvoll sein.

Das dürfte durchaus zulässig sein, wenn die Vorgaben eines Beschlusses für die Niederschrift auch auf diesem separaten Zettel übernommen werden. Ich würde zusätzlich noch eine Kopie der Anwesenheitsliste anheften.

S
Saluk

07.11.2007 um 09:07 Uhr

Hallo?

Habt ihr zu wenig Arbeit, dass ihr euch solche Sachen überlegt? Wie oft kommt es zu "einem rechtsstreit o.ä."? In einem solchen Falle kann dann das Protokoll kopiert und die nichtwichtigen Sachen ausgeschwärzt werden. Also einmal alle zig Jahre statt einmal alle 2/3 Wochen!

kopfschüttelnde Grüße, Saluk

DAH
Der alte Heini

08.11.2007 um 00:04 Uhr

Saluk, der Gedanke von hermanngerland könnte vielleicht auch ganz einfach einen praktischen Gedanken haben. Schon einmal darüber nachgedacht, das es Sinn machen könnte die Beschlüsse des BR gesondert nach Stichworten abzulegen um so eine erheblich verbesserte Übersicht über die BR Beschlüsse zu haben. Somit würde das lästige suchen, nach dem Motto "da war doch noch was", von entsprechenden Beschlüssen in den Niederschriften entfallen.

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