Ich habe eine Frage zum betriebsverfassungsrechtlichen
Weiterbeschäftigungsanspruch nach betrvg 102. Gilt dieser Anspuch
auch bei Kündigungen während der 6 monatigen Wartezeit ? Der Betriebsrat hat meiner ordentlichen Kündigung form und fristgerecht widersprochen und auch damit begründet, dass der Kündigungssachverhalt unvollständig bzw. irreführend seitens des Arbeitgebers vorgetragen wurde. Im Anschluss an die Kündigung habe ich fristgerecht Feststellungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Güteverhandlung ist gescheitert und der Kammertermin wurde auf den Dezember 2019 gelegt. Was kann ich dieser langen Zeit nur tun, um wieder arbeiten gehen zu können ? Vielen Dank im voraus.