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Betriebliches Eingliederungsmanagement - Fristsetzung zulässig?

B
BRB
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber eine Frist zur Entscheidung über einer Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement setzen und sagen, "wenn sie bis dahin nicht antworten, betrachte ich das Angebot von Ihnen als abgelehnt! " ?

5.19101

Community-Antworten (1)

K
Kölner

06.11.2007 um 19:48 Uhr

@BRB Geht. Warum auch nicht? Irgendwann muss ein AN sich zu einem BEM mal äußern,ob er will oder nicht!

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