Betriebliches Eingliederungsmanagement - Fristsetzung zulässig?
Darf der Arbeitgeber eine Frist zur Entscheidung über einer Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement setzen und sagen, "wenn sie bis dahin nicht antworten, betrachte ich das Angebot von Ihnen als abgelehnt! " ?
Community-Antworten (1)
06.11.2007 um 19:48 Uhr
@BRB Geht. Warum auch nicht? Irgendwann muss ein AN sich zu einem BEM mal äußern,ob er will oder nicht!
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