Sozialplangültigkeit bei erneuter Übernahme ?
Hallo, ich hätte mal eine Frage bzgl. einer Sozialplangültigkeit nach einer erneuten Firmenübernahme. FirmaA wird in 2024 in zwei unterschiedliche Firmen aufgeteilt. Ein Teil wird von einer anderen FirmaC übernommen, der andere Teil wird in einer FirmaB firmiert. Also keine BGB613a. Der BR aus FirmaA hat nun für den Teil der FirmaB einen Sozialplan erstellt, der festlegt welche Abfindungen man zu bekommen hat, wenn man in der FirmaB keinen Job angeboten bekommt. Mitarbeiter, die in FirmaB eine gleichwertige Stelle angeboten bekommen haben, sind von der Abfindungszahlung ausgenommen. Soweit so gut. Der Sozialplan gilt bis Ende 2026. FirmaB wird nun erneut komplett (also, diesmal keine Aufteilung der Firma) von FirmaD übernommen - somit sollte ja BGB613a gelten. Was ist nun mit dem Sozialplan ? Gilt der weiter ? Wenn aktive MA der FirmaB keinen Job in FirmaD angeboten bekommen, gilt dann für die auch die Abfindungsregelung die damals der BR für die MA der FirmaB gemacht haben ? Oder galt das wirklich nur für den Übergang von FirmaA nach FirmaB ?
UPDATE: Kurze Ergänzung: Im Sozialplan steht, dass es sich um einen Rahmensozialplan mit einer Gültigkeit bis Ende 2026 handelt. Damit dürfte dieser dann aus meiner Sicht auch bei der erneuten Übernahme gültig sein, oder ?
Community-Antworten (6)
12.11.2025 um 09:01 Uhr
da solltet ihr den Anwalt fragen, der euch unterstützt. DAs ist eine sehr spezielle Frage für die du hier sicherlich ein paar Hinweise bekommen wirst aber das hier ist halt keine Rechtsberatung.
12.11.2025 um 09:30 Uhr
Hallo, da hast Du wahrscheinlich Recht. Hierfür müssten wir uns als BR dann erst einmal die Freigabe des AG holen, dass der AG Rechtsberatungen/Anwalt bezahlt. Na dann ... :-).
12.11.2025 um 10:28 Uhr
ihr habt den ersten also ohne Unterstützung gemacht? Woher habt ihr das notwendige Wissen dazu?
12.11.2025 um 10:37 Uhr
Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor. Der angesprochene Rahmensozialplan wurde vom BR der FirmaA mit der FirmaA gemacht. Hier war ein Anwalt involviert. Der BR bestand aus 3 Mitgliedern, ich war Nachrücker. Nun in FirmaB gibt es nur ein BR-Mitglied (da wir nur ein Kleinstbetrieb sind). Bis dato gab es keinen Grund einen Anwalt für Fragen hinzuzuziehen.
12.11.2025 um 10:58 Uhr
ah, ok. Dann würde ich, an Deiner Stelle (denke Du bist jetzt der Einer-BR) mal den AG kontaktieren und das klären. Wenn er sich querstellt, verweise ihn darauf, dass Du dir das notwendige Wissen dann erst über Seminare erarbeiten musst. Das kostet Geld und vor allem Zeit, die der AG evtl. nicht wirklich hat.
13.11.2025 um 11:46 Uhr
Wenn man ein Unternehmen übernimmt, übernimmt man nicht nur alle Rechte des Unternehmens, sondern auch die Verpflichtungen. Der Sozialplan bleibt also bestehen.
Verwandte Themen
Arbeitsgericht trotz befristeter Übernahme JAV-Mitglied - was tun?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur unbefristeten Übernahme von JAVen. Ich bin selber JAV in unserem Betrieb gewesen und habe also noch ein Jahr nach meiner Amtszeit einen Anspruch auf eine unbefriste
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Ausbildung,Probezeit - neuer Vertrag mit Befristung auf 1 Jahr und erneuter 6 Monatiger Probezeit?
ÄlterLiebe Kollegen, ein Mitarbeiter hat ca. 2 Jahre bei uns gearbeitet und hat dann eine zweite Ausbildung bei uns im Krankenhaus angefangen. Die Abschlussprüfung hat er leider nicht bestanden. Jetzt
Befristete Krankenvertretung - Wieviele Tage darf ein erneuter Vertrag umfassen, ohne sich in einen unbefristeten Vertrag zu wandeln?
ÄlterHallo, habe eine Frage bezüglich befristeter Krankenvertretung. Wenn ehemalige Kollegen, nach längerer Pause erneut im Unternehmen als Krankenvertretung arbeiten, bekommen sie einen neuen, für die
Übernahme wegen JAV wird mir schwer gemacht - Ist der erste Antrag nichtig, weil ich den auf unbefristete Übernahme gestellt habe?
ÄlterHey Leute, ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Dies ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf u