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Informationsveranstaltung der Schwerbehindertenvertretung - während der Arbeitszeit?

T
Thoing
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, habe ein Problem und muß daher auf Euer Wissen zurückgreifen. Der Schwerbehindertenvertreter möchte eine Informationsveranstaltung zum Thema Nachteilausgleich für Schwerbehinderte und Gleichgestellte abhalten. Darf diese Veranstaltung während der Arbeitszeit gehalten werden, oder muß diese nach Feierabend sein. Nennt mir zur Argumentation bitte die rechtlichen Grundlagen. Danke

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Community-Antworten (2)

W
Werner

06.11.2007 um 08:55 Uhr

Moin Thoing, §95 SGB IX Abs. 6: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.

Zu Absatz 6 Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal aber auch mehrmals im Kalenderjahr, wenn entsprechender Bedarf besteht, eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, sodass die Teilnahmezeit einschließlich der Wegezeiten zu vergüten sind.

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pit47

06.11.2007 um 08:58 Uhr

Hallo Thoing, siehe § 95 Abs. 6 SGB IX. Danach hat die Schwerbehindertenvertrung das Recht, einmal im Jahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb durchzuführen. Es gelten die Vorschriften, wie bei einer Betriebsversammlung. Also ist diese Versammlung während der Arbeitszeit durchzuführen und wird auch bezahlt.

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