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Informationsveranstaltung - hat der BR bei der Festsetzung der zeitlichen Lage Mitbestimmungsrechte?

L
lisa
Jan 2018 bearbeitet

Wünsche allen Forumteilnehmern ein zufriedenes gesundes Jahr 2006! Unser Arbeitgeber hat per Aushang angeordnet, dass alle Mitarbeiter ein Mal wöchentlich an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. So haben alle erst 17.45 Uhr Feierabend (sonst 16.15 Uhr). Unsere Mütter mit Kindern sind verzweifelt. Kann der AG einseitig solche Veranstaltungen anordnen? Hat der BR da nicht Mitbestimmungsrechte (Beginn/ Ende der täglichen Arbeitszeit)? An dieser Veranstaltung sollen auch diejenigen Kollegen teilnehmen, denen dieses "Event" nichts bringt. Da die Arbeitszeit an diesen Tagen dann über 9 Stunden beträgt - haben dann die Kollegen ja auch Anspruch auf 45 min Pause. Kann mir jemand einen Rat geben, wie der BR reagieren soll?! Liebe Grüße Lisa

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Community-Antworten (3)

V
viktor

02.01.2006 um 13:09 Uhr

Du hast Recht, da zieht voll die Mitbestimmung wegen der Arbeitszeitfrage (§ 87 BetrVG). Fordere den Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, derartige Anweisungen ohne Zustimmung des BR zu geben.

B
BR-Mitte

02.01.2006 um 16:06 Uhr

Hallo

Viktor hat Recht! Wird die Zeit wenigstens bezahlt? Ausserdem sind es noch Überstunden, Mitbestimmung §87 91 och da gibt es bestimmt noch einige andere! Fordert denn Chef auf es während der normalen Arbeitszeit zu machen.

Gruss Frank

L
lisa

03.01.2006 um 09:39 Uhr

Mojn, hallo BR-Mitte! Ja, die Zeit wird bezahlt. Nach unserem neuen Tarifvertrag, der seit kurzem gilt, wurde die bisherige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Std. auf 40 Std. erhöht. Offensichtlich weiss unser AG nicht so richtig, wie er diese Stunden sinnvoll verteilen soll. Um die ideenlose Zeit zu überbrücken, hat er wohl diese feinen Events erfunden. Dass aber die Kollegen nach 8 Stunden Malochen nicht mehr aufnahmefähig sind, scheint ihn nicht sonderlich zu interessieren. Nun hat unser AG den BR aufgefordert, Vorschläge einzureichen, wie man die 40 Stunden verteilen könnte. Gruss Lisa

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