W.A.F. LogoSeminare

Betreibsrat wird von Vorgesetzen bewertet

B
Beinhart
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir werden nicht nach Tarifvertrag, sonder nach Merritt / Mercer bezahlt. Die Einzelheiten erspare ich euch.

Nun ist es so, das jedes Jahr für jeden Mitarbeiter vom Vorgesetztem Ziele festgelegt werden und wenn diese erreicht wurden, die Lohnerhöhung entsprechend ausfällt.

Auch die Betriebstartsmitglieder bekommen Ziele für die Arbeit ausserhalb der BR-Arbeit, allerdings sind diese genau so hoch wie die von normalen Mitarbeitern.

Ich denke ich versteht worauf ich hinaus will, denn das kann es ja nicht sein, das das Ehrenamt nur mit Mehraufwand und Druck ausgeführt werden kann.

Welche möglichkeiten seht ihr, um diesen Zustand zu eleminieren? Gibt es dazu Urteile?

Danke und Gruß

Beinhart

32606

Community-Antworten (6)

C
celestro

04.06.2019 um 11:41 Uhr

Ein BRM darf aufgrund des Amtes nicht schlechter gestellt werden, was hier ganz offensichtlich der Fall ist.

§
§§Reiter

04.06.2019 um 12:06 Uhr

Ich sehe das wie Celestro und würde mich hier auch auf den § 78 BetrVG berufen, wobei ich es nicht bei der Benachteiligung der einzelnen BRM belassen würde. Wenn hier Ziele gesetzt werden, die sich nur erreichen lassen wenn die BR-Arbeit vernachlässigt wird, würde ich das auch als Behinderung der BR-Arbeit werten.

P
Pjöööng

04.06.2019 um 12:07 Uhr

§ 37 BetrVG ist bei Euch nicht bekannt?

S
stehipp

04.06.2019 um 12:21 Uhr

Ziele sind in der heutigen Arbeitswelt der Normalfall, natürlich auch für BR-Mitglieder. Ich bin auch bei §37 Abs. 2 BetrVG. Es ist immer etwas schwierig die Ziele, die ja am Anfang des Jahres vereinbart werden entsprechend für BR-Mitglieder anzupassen. Wir haben das im Haus so geregelt, dass wir für unterschiedliche BR-Funktionen Pauschalen vereinbart haben, die von den "normalen" Zielen abgezogen werden. BR-Vorsitzenden x% stellv. y% Schriftführer z% .......

K
krambambuli

04.06.2019 um 12:36 Uhr

Eigentlich doch ganz einfach. Man schaut, wie viel "Tätigkeit" (§ 37.2.BetrVG) durch die BR-Arbeit ausgefallen ist und setzt das ins Verhältnis zur Vollbeschäftigung (ohne BR). Und schon hat man einen Korrekturfaktor der Ziele bzw. für den Prämienbetrag.

B
Beinhart

04.06.2019 um 16:57 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Meinungen! §37 ist bekannt, aber ich werde es mal wie stehipp geschrieben hat, angehen!

Glück auf!

Ihre Antwort