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Streikgeld - wie Bezahlung bei Urlaub oder Abfeiern der Überstunden des Streikenden?

F
Frischling
Jan 2018 bearbeitet

wie sieht es mit der Bezahlung bei Urlaub oder Abfeiern der Überstunden des Streikenden aus?

5.42703

Community-Antworten (3)

K
Konrad

05.11.2007 um 16:56 Uhr

Hallo Frischling Frage zu Urlaub während eines Streiks: Ein vor Beginn des Streiks genehmigter Urlaub kann genommen werden. Der Arbeitgeber kann den Urlaub wegen des Arbeitskampfes nicht widerrufen. Er ist zur Zahlung des Urlaubsentgelts falls TV gilt auch das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld verpflichtet.

Frage zu Abfeiern der Überstunden des Streikenden. Entweder man streikt, dann bleiben die Ü-std Salden bestehen, oder man streikt nicht und baut Ü-stunden ab, hängt davon ab, wie die Firma mit entsprechenden Anträgen umgeht.

U
Urlaubspelz

05.11.2007 um 17:20 Uhr

es wird gemunkelt das Streikgeld welches nicht verteilbar ist ... urlaub,Überstunden. in Freikarten für die Bundesbahn umgewandelt werden sollten.Ist ja auch umwelt freundlicher,zum Streik mit der Bahn. wegen der Überstunden beim Steiken.Nun ja... Da muss die Gewerkschaft schon vorher anordnen! Ich kann dir dabei auch nicht helfen,ich bin gar kein BRM zur Zeit wegen dem Urlaub und da ich ja nur als BRM ins Forum gehe zuzusagen Dienstlich und ich ja nun Privat bin und nun ach weg muss da ich sonst mein Zug Verpasse.Hoffe ich das du auf deine Frage noch toll Antworten bekommst wir haben hier ja ein Publikum das reicht von hüben bis nach drüben und sogar Kölner froh naturen sind unteruns

M
Midnightlady

05.11.2007 um 17:28 Uhr

@Urlaubspelz, bist du der das ich denke welcher du bist? Welchen Pelz hast du angelegt für den Urlaub? Ist es der "Zug nach Nirgendwo"? Oder zieht es dich zu den "Frohnaturen"

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