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Schizophren oder Legitim BRM und SBV

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Locke79
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, das Thema wurde bestimmt schon oft diskutiert, aber ich brauche trotzdem nochmal Gewissheit. Ein weibliches BR-Mitglied ist aus unserem Gremium zurückgetreten, logischerweise rückt die nächste Kandidatin aus der Nachrückerliste nach. Sie ist natürlich SBV und jetzt noch BR-Mitglied. Ich finde das etwas kompliziert und schizophren. Wie ist eure Meinung dazu? Kann man ihr irgendwie begreiflich machen, dass man da mit Komplikationen rechnen muss bei der Interessenvertretung? Muss sie sich in der Teilnehmerliste jetzt doppelt eintragen, als SBV und BRM?

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Community-Antworten (16)

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Kjarrigan

03.06.2019 um 14:28 Uhr

Sorry aber das ist "rechtlich" überhaupt kein Problem und auch nicht schizophren. Beides sind AN Vertretungen und sollen für die Rechte der MA bzw der SB eintreten.

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Cyber99

03.06.2019 um 15:20 Uhr

Schizophrenie hat ja was mit Wahn und Wahnvorstellungen zu tun. So gesehen kann das Verhalten vieler BR-Mitglieder durchaus als schizophren bezeichnet werden. Ansonsten hab ich zum Thema Schizophrenie im Betriebsrat keine Meinung.

K
krambambuli

03.06.2019 um 16:18 Uhr

Ich schätze mal, sehr viele SBV sind gleichzeitig BR. Und das ganz Problemlos. Wie ihr das mit der Teilnahmeliste macht: unbürokratisch.

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UdoWoe

03.06.2019 um 16:18 Uhr

Also ich habe auch zwei "Hüte" auf. Ich bin BR-Mitglied und seid neustem auch SBV. Wüsste nicht warum das Probleme geben sollte. Wir tragen bei uns das SBV- und das BR-Mitglied (beides eine Person) zweimal in die Unterschriftenliste ein.

Locke79: Wie meinst du das mit dem "natürlich SBV und jetzt noch BR-Mitglied"? Immerhin ist Sie ja einmal von allen MA als BR gewählt worden und dann noch zusätzlich von den Schwerbehinderten als ihr Vertreter. Ich weis nicht wie es bei euch ist, aber ich habe selbst eine Schwerbehinderung. Das ist nicht so schön... wäre lieber gesund und fit. Seid froh das ihr jemand habt der diese Aufgabe übernommen hat und unterstützt die Person wo ihr nur könnte.

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Locke79

03.06.2019 um 16:43 Uhr

@UdoWoe: So meine ich das auch nicht. Es soll ja jeder seine Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Aber ganz sauber ist die Lage auch nicht. Was ist, wenn eine Entscheidung getroffen werden soll, wo die SBV von ausgeschlossen ist und nicht besitzen darf? Schicke ich das BRM dann raus? Auch wenn es legitim ist, solche Doppelmandate zu haben, ich möchte aber nicht Richter und Henker gleichzeitig sein. Ich finde eine klare Trennung der Interessen ist schon wichtig, schließlich hat die SBV ein anderes Klientel als der BR. Ich persönlich hab keine körperlichen Beschwerden und vertrete die einfache Belegschaft mit ganz anderen Beschwerden und Problemen bei der Arbeit wie z.B. die SBV oder JAV. Versteht ihr worauf ich hinaus will? Es geht mir nicht um eine Diskriminierung sondern um eine saubere gesunde Trennung. ;-)

K
Kjarrigan

03.06.2019 um 16:58 Uhr

Hallo Locke79 die von dir angestrebte bzw. gewünschte saubere Trennung gibt es aber nicht - rechtlich.

Das ist doch ähnlich wie die Frage - kann ein AN mit Personalverantwortung (nicht LA) acuh Mitglied des Br sein. WAs wenn er da BR Entscheidungen fallen muss, die gegen seine eigenen MA gehen sollen. Wie ein BR oder eine SBv seine Entscheidungen fällt (und was da alles mit reinspielt - also eigene Inressen - Intressen des AG, des AN, uder sonstwas) ist die alleinige Gewissensabwägung des BRM / SBV

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UdoWoe

03.06.2019 um 17:05 Uhr

Hallo Locke79. Ich verstehe dein Problem nicht. Ich denke es ist eher umgekehrt. Das SBV-Mitglied wird mehr über eine Person erfahren als der BR. Er ist derjenige der unter einer noch höheren Verschwiegenheitspflicht steht als das BR-Mitglied (der auch...., aber der SBV noch mehr). Ich kenne bisher keine Situation wo der SBV nicht alles erfahren durfte. Immerhin ist er bei allen Sitzungen einzuladen wo es um Schwerbehinderte gehen könnte (!). Und sollte dies ein und dieselbe Person sein, was auch in meinem Fall so ist, so sehe ich hier keine Probleme. Ganz im Gegenteil, ich habe mich schon als SBV auf Sitzungen selber eingeladen, weil es einfach "vergessen" wurde. Man muss sich natürlich Gedanken machen als was man spricht, als BRM oder als SBV. Gib mal ein Beispiel wo der SBV nach deiner Ansicht Probleme machen könnte.

P
Pjöööng

03.06.2019 um 17:35 Uhr

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden.

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UdoWoe

03.06.2019 um 17:42 Uhr

@Pjöööng: Könntest du mit bzw. uns mal einen Interessenskonflikt darlegen. Danke.

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Pjöööng

03.06.2019 um 17:52 Uhr

Zitat (UdoWoe): "Man muss sich natürlich Gedanken machen als was man spricht, als BRM oder als SBV."

In dem Moment in dem ich mir das vorher überlegen muss, liegt doch offensichtlich ein Interessenkonflikt vor!

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Locke79

03.06.2019 um 19:19 Uhr

Danke für die tollen Anregungen! :-)

M
Moreno

03.06.2019 um 23:53 Uhr

Es ist doch ganz normal dass ein SBV auch BRM ist! Ich habe da noch niemals einen Gewissenskonflikt bei unserer SBV erlebt. Und schizophren ist sie meines Wissens auch nicht :-)

C
celestro

04.06.2019 um 11:44 Uhr

"Es ist doch ganz normal dass ein SBV auch BRM ist!"

also bei uns nicht ... :-D

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UdoWoe

04.06.2019 um 13:41 Uhr

Ein SBV ist nicht automatisch ein BRM. Umgekehrt kann/muss ein BRM nicht SBV sein. Da sind zwei verschiedene Positionen. Wir hatten in der Vergangenheit einen SBV der KEIN BRM war. Er wurde aber zu jeder BR-Sitzung geladen und hat dort auch Rederecht (kein Stimmrecht in diesem Fall).

M
Moreno

04.06.2019 um 17:45 Uhr

,,Umgekehrt kann/muss ein BRM nicht SBV sein.,, kann schon muss nicht meinst Du wohl :-)

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UdoWoe

04.06.2019 um 17:52 Uhr

Ja moreno. Etwas unglücklich geschrieben. Sorry.

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