Betriebsratsvorsitzender gestorben - was nun?
Unser Betriebsratsvorsitzender ist leider verstorben .Wird der stellvertreter jetzt automatisch Vorsitzender oder wie ist der ablauf.
Community-Antworten (4)
05.11.2007 um 13:30 Uhr
Hallo Erstmal herzliches Beileid! Es hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen, für die die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR gelten.
05.11.2007 um 13:37 Uhr
Hallo, So schlimm die Situation auch ist... Ihr müsst einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn es der Stellvertreter wird, auch einen neuen Stellvertreter. Und ein Ersatzmitglied rückt in den BR nach.
05.11.2007 um 14:40 Uhr
nur zur Klarstellung : nicht der Betriebsrat wird neu gewählt, sondern nur der BR Vorsitzende so wie von Immi beschrieben (gem. § 26 Abs. 1 BetrVG)
05.11.2007 um 14:46 Uhr
Sorry wenn das bei meiner Antwort eventuell falsch zu deuten ist, natürlich eine Neuwahl des Vorsitzenden und nicht des ganzen BR`s.
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