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Betriebsratsvorsitzender gestorben - was nun?

B
busilein
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsratsvorsitzender ist leider verstorben .Wird der stellvertreter jetzt automatisch Vorsitzender oder wie ist der ablauf.

5.05204

Community-Antworten (4)

C
carrie

05.11.2007 um 13:30 Uhr

Hallo Erstmal herzliches Beileid! Es hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen, für die die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR gelten.

I
Immie

05.11.2007 um 13:37 Uhr

Hallo, So schlimm die Situation auch ist... Ihr müsst einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn es der Stellvertreter wird, auch einen neuen Stellvertreter. Und ein Ersatzmitglied rückt in den BR nach.

U
uhu

05.11.2007 um 14:40 Uhr

nur zur Klarstellung : nicht der Betriebsrat wird neu gewählt, sondern nur der BR Vorsitzende so wie von Immi beschrieben (gem. § 26 Abs. 1 BetrVG)

C
carrie

05.11.2007 um 14:46 Uhr

Sorry wenn das bei meiner Antwort eventuell falsch zu deuten ist, natürlich eine Neuwahl des Vorsitzenden und nicht des ganzen BR`s.

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