Teilzeitverlängerung - wie oft möglich, ohne den Anspruch auf die Vollarbeitsstelle zu verlieren?
Teilzeit Hallo Kolleginnen, eine Kollegin hat bis vor kurzem Vollzeit gearbeitet (an öffentlichen Dienst angeschlossen) Jetzt ist sie für sechs Monate teilzeitbeschäftigt und möchte dies verlängern lassen. Wie oft kann sieihre Teilzeit verlängern lassen, ohne den Anspruch auf ihre Vollarbeitsstelle zu verlieren?
Gruß Sara
Community-Antworten (4)
05.11.2007 um 12:56 Uhr
schau mal im Teilzeit- und Befristungsgesetz nach, da ist alles geregelt
05.11.2007 um 13:10 Uhr
Wenn sie die Teilzeit immer wieder neu befristet und der AG dies mitmacht...
05.11.2007 um 14:02 Uhr
Hallo,
hier der Link zur Teilzeit un Befristungsgesetz Schau dir den §14 an.
05.11.2007 um 14:15 Uhr
@aristos Es geht hier nicht um einen befr. Arbeitsvertrag, sondern eine befr. Teilzeit
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