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Teilzeitverlängerung - wie oft möglich, ohne den Anspruch auf die Vollarbeitsstelle zu verlieren?

S
sara
Jan 2018 bearbeitet

Teilzeit Hallo Kolleginnen, eine Kollegin hat bis vor kurzem Vollzeit gearbeitet (an öffentlichen Dienst angeschlossen) Jetzt ist sie für sechs Monate teilzeitbeschäftigt und möchte dies verlängern lassen. Wie oft kann sieihre Teilzeit verlängern lassen, ohne den Anspruch auf ihre Vollarbeitsstelle zu verlieren?

Gruß Sara

4.05004

Community-Antworten (4)

U
uhu

05.11.2007 um 12:56 Uhr

schau mal im Teilzeit- und Befristungsgesetz nach, da ist alles geregelt

I
Immie

05.11.2007 um 13:10 Uhr

Wenn sie die Teilzeit immer wieder neu befristet und der AG dies mitmacht...

A
aristos

05.11.2007 um 14:02 Uhr

Hallo,

hier der Link zur Teilzeit un Befristungsgesetz Schau dir den §14 an.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html

I
Immie

05.11.2007 um 14:15 Uhr

@aristos Es geht hier nicht um einen befr. Arbeitsvertrag, sondern eine befr. Teilzeit

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