Erstellt am 02.11.2007 um 21:30 Uhr von carrie
Hallo
Wahlberechtigt sind nach dem BBiG Anlernlinge, Umschüler sowie Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen im Betrieb (auch kurzzeitige), ferner Volontäre und Praktikanten (mit Pflicht zur Arbeit).
Am Wahltag darf das 18. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.