Erstellt am 30.05.2019 um 14:19 Uhr von samira
Mit Verlaub - das Management möge sich an den Arbeitgeberverband wenden oder googeln. Auch gibt es Seminare für Arbeitgeber.
Es ist nicht Aufgabe des Betriebsrats, sich selbst gegenüber dem Management zu vermarkten.
Erstellt am 30.05.2019 um 18:48 Uhr von SBV Frank
Das Betriebsverfassungsgesetz kann man auch im Internet herunterladen! Außerdem empfehle ich, falls eventuell auch eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden sollte, das SGB neun!!
Erstellt am 03.06.2019 um 06:43 Uhr von ExBoMa
Ich finde das erst mal gar nicht so schlecht, wenn BR und AG versuchen, ein gemeinsamen Verständnis hinsichtlich der BR Rechte zu erreichen. Sicherlich ist es nicht Eure Aufgabe, den AG zu schulen, aber es ist doch klar, dass die Schulungen der AG Seite immer "AG lastig" sind, während "unsere" Schulungen "AN lastig" sind.
Das kann so weit gehen, dass AG geschult werden, wie sie am besten die Rechte des BR umgehen können oder selbigen gleich "in die Pfanne hauen können".
Habt Ihr denn schon "Erfahrungen" oder seid Ihr neu gewählt? Ihr könntet ja mal endsprechende Unterlagen aus dem BR1 Lehrgang für den AG heraussuchen. Da sind doch die Rechte des BR kurz und prägnant beschrieben.