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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Monatsgespräch auf Ausschuss übertragbar?

S
seko
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gremium besteht aus 7 Mitgliedern, wir dürfen also gemäß §27BetrVG keinen Betriebsausschuss bilden und somit auch keinem Ausschuss Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (§28 (1) Satz 3). Wir dürfen aber einem Ausschuss Aufgaben übertragen (§28 (1) Satz 1). Nun meine Frage: Wir würden gerne einen Ausschuss für die Durchführung des Monatsgesprächs bilden. Ist das zulässig oder ist die Durchführung des Monatsgesprächs die "selbstständige Erledigung" einer Aufgabe? Habe zu dieser "selbstständigen Erledigung leider auch keine Definition gefunden.

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Community-Antworten (6)

W
wdliss

15.03.2019 um 13:20 Uhr

§27 BetrVG, Abs (3): "(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen." d.h. ihr könnt nicht Aufgaben an einen Ausschuss sondern nur an einzelne BRM übertragen. Das Monatsgespräch gehört da sicher nicht zu.

S
seko

15.03.2019 um 13:32 Uhr

@wdliss Was ist mit dem §28? Habe noch vergessen zu erwähnen, dass wir mehr als 100 MA im Betrieb haben.

  • Das Monatsgespräch gehört laut Fitting eben nicht zu den "laufenden Geschäften" gemäß §27
P
Pjöööng

15.03.2019 um 14:15 Uhr

Schaust Du in den Fitting findest Du dort dass eine Übertragung mittels § 28 zulässig ist.

Aber ist das sinnvoll?

K
kratzbürste

15.03.2019 um 15:03 Uhr

Soviel Zeit sollten sich schon alle 7 nehmen, um einmal im Monat mit dem Arbeitgeber zu reden.

S
seko

15.03.2019 um 16:06 Uhr

@Pjöööng: Ich finde halt immer nur "Aufgaben übertragen" erlaubt, "Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen" nicht erlaubt, da kein Betriebsausschuss. Nirgends, ob das Monatsgespräch unter selbstständige Erledigung fällt oder nicht. Sinnvoll oder nicht, steht auf einem anderen Blatt ;)

@Kratzbürste: Danke, voll hilfreich^^

P
Pjöööng

15.03.2019 um 16:16 Uhr

Hmmm... was gibt es denn beim Monatsgespräch zu "erledigen"?

Aber schaust Du im Fitting § 74 Rn 5...

Ich würde es aber nicht machen. Es geht doch schließlich darum, ernst genommen zu werden. Ihr erwartet zu Recht dass der Arbeitgeber Euch und das Monatsgespräch wichtig nimmt. Ihr spiegelt ihm aber, dass für einen größeren Teil Eures kleinen Gremiums das Monatsgespräch unbedeutend ist.

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