BR-Wahlen bei Betriebsübergang/Ausgliederung
Der Arbeitgeber gliedert Mitarbeiter(innen) von einer "x GmbH & Co. KG" (bisher 3 lokale BR's & GBR) in die "y GmbH & Co. KG" (bisher kein Personal, kein BR) aus.
Zum Übergang gibt es mit einem von 3 abgebenden BR's (lokal, kein GBR) eine Betriebsvereinbarung, die u.a. regelt, dass dieser abgebende BR auch die Mitarbeiterinteressen in der "Y GmbH & Co. KG" vertritt.
Ist das zulässig ? Nach meinem Verständnis müsste neu gewählt werden ..., oder?
Community-Antworten (2)
30.05.2019 um 10:23 Uhr
Man kann nicht mit einer Vereinbarung das Gesetz aushebeln. Die Frage wäre ja auch, warum gehen Betriebsräte in einen anderen Betrieb über, wenn der Betrieb in dem sie gewählt wurden weiter besteht.
Ansonsten ja - Neuwahlen.
30.05.2019 um 10:42 Uhr
Vielleicht bleibt bei euch auch alles wie es ist, weil § 1 BetrVG.
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