Neuwahl bei Ausscheiden von BR-Mitgliedern?
Hallo zusammen,
ich möchte gern eine Frage stellen und danke euch schon vorab für eine Antwort. Wir sind ein 13-Gremium (haben 5 Ersatzmitglieder) und haben aufgrund einer Ausgliederung eines Bereiches A bereits im März neu gewählt. Nun soll ein weiterer Bereich B ausgegliedert werden. Im aktuellen BR sind 6 BRM im Bereich B tätig, außerdem 2 Ersatzmitglieder, die auch im Bereich B arbeiten. Wenn die Ausgliederung durch ist, fallen somit 8 BRM inkl. EBRM weg. Somit würde der BR nur noch (nachdem alle EBRM nachgerückt sind) aus 10 BRM bestehen. Die Frage ist, müssen wir neu wählen oder können wir weitermachen mit 10 BRM? Ich selber bin nicht im BR, bin die Assistenz
Community-Antworten (5)
27.03.2026 um 13:43 Uhr
Ihr müsst unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen. Bis zur Neuwahl bleibt ihr im Amt.
27.03.2026 um 13:50 Uhr
Dankeschön Catweazle. Habe es gerade auch gefunden. § 13 BetrVG regelt: Eine Neuwahl ist erforderlich, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens jedoch um 50 gestiegen oder gesunken ist. Das wird bei uns (in der zweiten Jahreshälfte) tatsächlich so sein. Also Neuwahl! Ich danke für die schnelle Antwort. LG
27.03.2026 um 13:52 Uhr
Nach Ausscheiden der Mitglieder müsst ihr unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) einen Wahlvorstand bestellen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses bleibt der BR dann erstmal im Amt. Ihr könnt also die Ausgliederung abwarten und erst dann den Wahlvorstand bestellen.
27.03.2026 um 13:55 Uhr
Ihr müsst zwar neu wählen, aber nicht weil eure Mitarbeiterzahl sinkt, sondern wenn ihr den BR nicht mehr vollständig besetzen könnt, also unter 13 BR Mitglieder seid.
Die Regelung mit den 50% der MA aber mindestens 50 MA ist eine Regelung zu einem Stichtag exakt 24 Monate nach der letzten Wahl.
27.03.2026 um 14:05 Uhr
Danke xyz68, das mit den 24 Monaten habe ich glatt überlesen. Aber nun ist klar, Neuwahlen, aber entspannt....
LG
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