Erstellt am 01.11.2007 um 07:40 Uhr von Sternburg
Mich würde der Grund für diese Verschleppung interessieren....
Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 26 BetrVG, Rn. 7:
"Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden."
Was tut ihr denn, wenn der BRV verhindert ist und der AG euch zu einer personellen Maßnahme anhören möchte/muss?
Erstellt am 01.11.2007 um 10:22 Uhr von Mona-Lisa
@Mary-Ann,
wäre es möglich, dass eine ganz bestimmte Konstellation des Gremium's "abgewartet" werden soll?
Sternburg's Hinweis ist vollkommen richtig!