Nach der Abwahl des BR-Vorsitzenden wurde der bisherige Stellvertreter zum Vorsitzenden gewählt. Die Wahl des Stellvertreters wurde zunächst "vertagt". Nun soll diese Wahl weiterhin per Antrag verschoben werden . Laut §26 sollte die Neuwahl jedoch unverzüglich
durchgeführt werden. Gibt es eine rechtliche Grundlage außer Formfehler für die Verzögerung?