W.A.F. LogoSeminare

Abpfindung für Betriebsräte

SB
Stellv. BV
Jun 2019 bearbeitet

Haben Betriebsräte ein Recht auf Abfindung? Wenn der Chef ein BR loswerden möchte.

Das ganze würde dann vor dem Arbeitsgericht laufen oder?

34209

Community-Antworten (9)

C
Challenger

29.05.2019 um 03:45 Uhr

Zitat : Wenn der Chef ein BR loswerden möchte.

Worum genau geht es denn ?

E
Erbsenzähler

29.05.2019 um 08:55 Uhr

  1. Nein, warum sollten sie besser gestellt werden als Nicht-BRMs? Das ist rechtlich nicht erlaubt. (Aber alles ist Verhandlungssache mit dem AG...)
  2. Nein, da läuft es nur, wenn es einen Kündigungsschutzprozeß gibt.
C
Cyber99

29.05.2019 um 09:49 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen BR unbedingt loshaben will, dann kann er dem BR einen Aufhebungsvertrag anbieten. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht, um diese kann man dann feilschen und sich ggf. einigen.

Ansonsten kann einem BR-Mitglied nur außerordentlich gekündigt werden und das BR-Gremium müsste dieser Kündigung auch noch zustimmen. Da liegt die Hürde für den Arbeitgeber ziemlich hoch, was in vielen Fällen eben dazu führt, dass Betriebsräten höhere als die sonst üblichen Abfindungen angeboten werden. Auch wenn das Gesetz die Begünstigung von Betriebsräten verbietet, so darf ein BR eine höhere Abfindung trotzdem annehmen.

Zum Thema Abfindung habe ich mich in anderen Threads schon mehrfach geäußert. Eine Abfindung sollte immer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes mit allen daraus resultierenden Folgen sein. Diese können nur sehr individuell berechnet werden und da nützen die Faustformeln, die immer wieder Erwähnung finden, recht wenig.

M
Moreno

29.05.2019 um 13:45 Uhr

.....und das BR-Gremium müsste dieser Kündigung auch noch zustimmen......und wenn nicht kann sich der AG diese Zustimmung vom Arbeitsgericht holen. Aber wie beschrieben eine Kündigung geht nur außerordentlich oder bei Betriebsschließungen. Deswegen wenn der AG ein BRM los werden will und dieser sich nix zu schulden kommen lässt muss er sehr tief in die Tasche greifen. Wenn mein AG mich los werden wollte würde ich meinen Lohn bis zur Rente ausrechnen und ihm die Summe auf den Tisch legen. :-)

SB
Stellv. BV

29.05.2019 um 14:48 Uhr

z.B das Betriebsratsmitglied hat 2 Belehrungen bekommen und diese auch unterschrieben.

Meiner Auffassung nach will da jemand etwas auf ihn schieben damit er schneller gekündigt wird.

Dazu kommt noch dass sie ihm eventuell Diebstahl unterstellen.

C
Cyber99

29.05.2019 um 18:11 Uhr

Zitat moreno: "Deswegen wenn der AG ein BRM los werden will und dieser sich nix zu schulden kommen lässt muss er sehr tief in die Tasche greifen. Wenn mein AG mich los werden wollte würde ich meinen Lohn bis zur Rente ausrechnen und ihm die Summe auf den Tisch legen. :-)"

Das hört sich zwar gut an, ist aber leider nur blanke Theorie und da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken. Der Arbeitgeber muss überhaupt nichts und schon gar nicht tief in die Tasche greifen. In vielen Fällen werden zunächst Methoden, wie Mobbing-Bossing-Straining eingesetzt. Ich behaupte, das überleben maximal 5 Prozent aller Betroffenen und dann hat es sich für den Arbeitgeber zum Nulltarif oder auf eine wesentlich günstiger Art und Weise erledigt. Die restlichen 5 Prozent (da gehöre ich selbst auch dazu) müssen extrem widerstandfähig sein und Nervenstränge haben, die so dick sind wie die Stahlseile der Zugspitzbahn.

C
Cyber99

29.05.2019 um 18:18 Uhr

Zitat Stellv.BV: "z.B das Betriebsratsmitglied hat 2 Belehrungen bekommen und diese auch unterschrieben. Meiner Auffassung nach will da jemand etwas auf ihn schieben damit er schneller gekündigt wird.Dazu kommt noch dass sie ihm eventuell Diebstahl unterstellen.

Also um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen muss der Arbeitgeber schon etwas Vernünftiges und im Falle von Diebstahl auch Beweise auf der Hand haben. Also wegen irgendwelcher Belehrungen oder unterstellten Diebstähle dürfte auch das Betriebsratsgremium der Kündigung nicht zustimmen und auch das Arbeitsgericht wird in diesem Fall die Zustimmung nicht ersetzen. Wenn das Gremium allerdings verpeilt ist und die Zustimmung erteilt, dann ist das Kind zunächst mal in den Brunnen gefallen. Dann führt der Weg für den Kollegen halt über einen Kündigungsschutzprozess.

SB
Stellv. BV

30.05.2019 um 15:27 Uhr

Was soll das BR-Mitglied jetzt machen, abwarten was kommt oder schon vorbeugen?

C
Cyber99

03.06.2019 um 12:03 Uhr

Zitat: Stellv.BV: "Was soll das BR-Mitglied jetzt machen, abwarten was kommt oder schon vorbeugen?"

Das kommt immer auf den Einzelfall und ggf. auf das Durchhaltevermögen des Kollegen an. Das muss jeder für sich gut abwägen. Zum einen spielen natürlich immer wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Zukunftsperspektive des Betroffenen, zum anderen aber auch mentale Stärke und die eigene Widerstandskraft eine große Rolle. Viele Menschen bekommen in einer solchen Situation gesundheitliche Probleme und können daher in diesem Zustand keinen längeren Zeitraum überdauern.

Was die Reaktion des Arbeitgebers anbelangt hilft meines Erachtens tatsächlich nur Abwarten, ansonsten würde ich vorbeugend Unterstützung in Form von Anwalt, Psychotherapeut, Hausarzt und Gewerkschaft suchen.

Ihre Antwort