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Abfindung wird mit Lohnsteuer Klasse 6 abgerechnet

H
hasan
Jan 2018 bearbeitet

Abpfindung wird bei uns mit Lohnsteuer klasse 6 abgerechnet. Ist das normal oder werden wir verarscht.

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Community-Antworten (5)

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Kölner

21.11.2014 um 09:55 Uhr

Wann wird die Abfindung gezahlt? Nach Ende des AV?

S
Snooker

21.11.2014 um 10:03 Uhr

Der AG, der die Abfindung zahlt muss die 6 anwenden wenn Du in 2014 im besten Fall bereits wieder anderswo beschäftigt bist und da die 3 hast. Ist das nicht der Fall, kann die Abfindung nach StKl. 3 abgerechnet werden. Mit der Einkommensteuererklärung 2014 gleichen sich ggf. zuviel bezahlte Steuern wieder aus. Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es für diese Fälle nicht.

H
hasan

21.11.2014 um 10:45 Uhr

Ich hab Steuerklasse 1 die abfindung wirst mit dem Dezember Gehalt gezahlt. Ich gerade im.verdi Landesbezirk. Frage da nochmal nach.

H
Hartmut

21.11.2014 um 23:15 Uhr

Das ist jetzt eine steuerrechtliche Sache, keine betriebsverfassungsrechtliche. Ich fühle mich da auch ein wenig auf Glatteis, aber will es mal versuchen.

Soweit ich weiß, nimmt man die Steuerklasse 6 für diejenigen Leute, die mehr als einer lohnsteuerpflichtigen Arbeit nachgehen. Das würde heißen, die Steuerklasse 6 ist bei euch nicht richtig, denn die Abfindung ist ja kein weiteres Einkommen (kein zweiter Job). Sondern es ist Geld, das für diesen Job gezahlt wird, für vergangene Jahre bzw. im Tausch gegen den Verzicht auf Kündigungsschutzklage. Abfindungen werden daher in aller Regel mit dem 'normalen' Steuersatz (den man sonst auch hat) versteuert. Und nicht mit Steuerklasse 6.

Man muss aber auch sehen, dass ja die Steuerklasse nur anzeigt, wie hoch die monatliche Vorauszahlung an Steuern ist. Die tatsächliche Steuerlast wird im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung ermittelt, und dann gibt's zuviel gezahltes Geld zurück. (Andererseits tut es auch nicht Not, dem Fiskus zinsfreien Kredit zu geben.)

K
Kölner

21.11.2014 um 23:22 Uhr

Quatsch Hartmut, Abfindungen sind Gehälter, die versteuert werden und zum Einkommen zu rechnen sind. Sie sind nur nicht sozialversicherungspflichtig. Und wenn der Kollege woanders arbeitet, dann MUSS der AG Stkl 6 haben. Und weiter: Der AG wird mit der Verrechnung auf der 6 bewirken wollen, dass er nix falsch macht und er als Steuerzahler des Steuerträger (AN) nicht Ärger bekommt, wenn die steuerprüfung kommt.

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