Beschlussfassung nach 37.6 BetrVG
Wir wollen ein Kollege, angestellt im Betriebsrat zum einen Seminar nach 37.6 BetrVG schicken. Wäre diese Vorgehensweise in Ordnung und die Mitteilung an AG? Oder reicht es einfach wenn die Vorgesetzte der Kollege zum Seminar hinschickt.
Community-Antworten (9)
28.05.2019 um 13:20 Uhr
angestellt im Betriebsrat? Also wenn ein BR-Mitglied ein Seminar nach 37.6 besuchen will/Soll dann müsst ihr dazu einen ordnungsgemäßen Beschluss in einer BR-Sitzung fassen. Es sei denn euer AG nimmt das einfach so hin...
28.05.2019 um 13:58 Uhr
OK. Passiert nix wenn wir das einfach machen. Dankeschön für die Rückmeldung. Gruß Iwana
28.05.2019 um 14:00 Uhr
Zum Kollege noch kurze Info. Er ist bei uns als Student für den Bereich Kommunikation zuständig also unserer Angestellter.
28.05.2019 um 16:00 Uhr
Aber er ist Betriebsratsmitglied?
28.05.2019 um 16:02 Uhr
Nein er ist Angestellter bei uns kein BR-Mitglied. Deshalb haben wir uns gefragt, ob das überflüssig wäre, weil für den Kollegen bräuchten wir keinen Beschluss. Aber wenn wir es doch tun, ob das auch ok wäre....
28.05.2019 um 16:12 Uhr
na dann kann er kein Seminar nach 37.6 besuchen, denn die sind für BR-Mitglieder
28.05.2019 um 16:55 Uhr
OMG❗❗❗????
28.05.2019 um 17:15 Uhr
Warum wollt Ihr denn ein Nichtbetriebsratsmitglied auf ein Betriebsratsseminar schicken?
28.05.2019 um 18:15 Uhr
Eine klare Formulierung der Frage kann die Qualität der Antworten beeinflussen.
Selbst wenn dieser Student für den BR die Kommunikation machen soll, ist er trotzdem bei Eurem Arbeitgeber angestellt. Dieser entscheidet auch darüber, welche Schulungen der Student erhält.
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