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Beschlussfassung nach 37.6 BetrVG

I
Iwa
Mai 2019 bearbeitet

Wir wollen ein Kollege, angestellt im Betriebsrat zum einen Seminar nach 37.6 BetrVG schicken. Wäre diese Vorgehensweise in Ordnung und die Mitteilung an AG? Oder reicht es einfach wenn die Vorgesetzte der Kollege zum Seminar hinschickt.

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Community-Antworten (9)

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rtjum

28.05.2019 um 13:20 Uhr

angestellt im Betriebsrat? Also wenn ein BR-Mitglied ein Seminar nach 37.6 besuchen will/Soll dann müsst ihr dazu einen ordnungsgemäßen Beschluss in einer BR-Sitzung fassen. Es sei denn euer AG nimmt das einfach so hin...

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Iwa

28.05.2019 um 13:58 Uhr

OK. Passiert nix wenn wir das einfach machen. Dankeschön für die Rückmeldung. Gruß Iwana

I
Iwa

28.05.2019 um 14:00 Uhr

Zum Kollege noch kurze Info. Er ist bei uns als Student für den Bereich Kommunikation zuständig also unserer Angestellter.

M
Moreno

28.05.2019 um 16:00 Uhr

Aber er ist Betriebsratsmitglied?

I
Iwa

28.05.2019 um 16:02 Uhr

Nein er ist Angestellter bei uns kein BR-Mitglied. Deshalb haben wir uns gefragt, ob das überflüssig wäre, weil für den Kollegen bräuchten wir keinen Beschluss. Aber wenn wir es doch tun, ob das auch ok wäre....

R
rtjum

28.05.2019 um 16:12 Uhr

na dann kann er kein Seminar nach 37.6 besuchen, denn die sind für BR-Mitglieder

N
nicoline

28.05.2019 um 16:55 Uhr

OMG❗❗❗????

M
Moreno

28.05.2019 um 17:15 Uhr

Warum wollt Ihr denn ein Nichtbetriebsratsmitglied auf ein Betriebsratsseminar schicken?

P
Pjöööng

28.05.2019 um 18:15 Uhr

Eine klare Formulierung der Frage kann die Qualität der Antworten beeinflussen.

Selbst wenn dieser Student für den BR die Kommunikation machen soll, ist er trotzdem bei Eurem Arbeitgeber angestellt. Dieser entscheidet auch darüber, welche Schulungen der Student erhält.

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